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3. September 2014: Von Erik N. an Roland Schmidt
Nicht nur der... Sonst hätten sie es nicht soweit gebracht, daß jeder meint, es wäre ein Gesetz, "das zu suchen jetzt aber echt kompliziert ist und so", obwohl es scheinbar keines ist... mir stellt sich nur die Frage, wie sie es geschafft haben, daß dann die Bundesnetzagentur im offiziellen Fragenkatalog, prüfungsrelevant, genau das gleiche sagt. Immerhin, im schlimmsten Fall kann "alle 4 Fragen nicht ankreuzen" in dem Fall zum Nichtbestehen führen, wenn es hart auf hart kommt.

Also irgendwas muss es da ja schon geben.
3. September 2014: Von Heiko L. an Erik N.
AIP GEN 3.4-8
Funkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst ist in Englisch durchzuführen, außer u.a bei Flügen nach Sichtflugregeln.

AIP GEN 3.4-13
Rufzeichen von Bodenfunkstellen für den Sprechfunkverkehr in Englisch: u.a. " RADAR" (taucht nur bei den Bodenfunkstellen in Englisch auf und kein entsprechendes Rufzeichen in Deutsch vorgesehen).

Aus der Praxis kenne ich es aber auch wie von Achim beschrieben.
3. September 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Erik N.
Ich glaube auch, dass der Erik Recht hat mit Englisch im Luftraum Charlie in und oberhalb FL100.

Zumindest passt z.B. die Nfl I 229/09 ("Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren") ins Bild:
da werden in Anlage 8 alle Sprechgruppen jeweils in Deutsch und Englisch erwähnt mit Ausnahme der Sprechgruppen für Instrumentenflug und aber auch Abschnitt 5.2, der eben Flüge nach Sichtflugregeln in Luftraum Charlie >= FL100 behandelt. Demnach existiert gar keine deutsche Sprechgruppe für eine Freigabe oder die Anforderung einer Freigabe in diesem Luftraum.

zu finden hier: https://www.luftrecht-online.de/nfl/Bekanntmachung_Sprechfunkverfahren_www.pdf>
hier noch ein Link mit einer aktualisierten Version:
https://www.fchj.de/sites/default/files/Michael%20Theune/NFL_I_255-13.pdf

außerdem heißt es am Anfang des Dokuments (3.1):
Die deutsche Sprache darf nur verwendet werden
1. bei Flügen nach Sichtflugregeln und im Rollverkehr auf Frequenzen, die für den Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache zugelassen sind
oder
2. wenn der Empfänger der Meldung mit der englischen Sprache nicht vertraut ist

zu (1.) stelle ich mir also noch die Frage, ob es für die entsprechenden RadarFREQUENZEN (also nicht nur den Luftraum und den BZF/AZF-Inhaber) eine Zulassung für die deutsche Sprache gibt
3. September 2014: Von Heiko L. an C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r
Wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, tauchen die RADAR Frequenzen in der AIP nur im Abschnitt für englischsprachige Frequenzen auf. Die (eher theoretische) Frage ist halt, ob in den Ausnahmefällen (VFR, mangelnde Sprachkenntnisse) auch ganz offiziell davon abgewichen werden darf. Das ist ja das Wesen von Ausnahmen. In der Praxis ist das eh kein Thema. Finde die Diskussion recht akademisch und hauptsächlich für das Bestehen der Prüfung wichtig.
3. September 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Heiko L.
ok, das mit den Frequenzen wäre dann also geklärt;

das Argument der fehlenden deutschen Sprechgruppen bleibt - aber Du hast natürlich Recht: die Diskussion ist mühselig (/akademisch); dann funkt man eben auf englisch und alle sind glücklich (mir ging es u.a. auch darum den Erik hier nicht so dumm dastehen zu lassen, als wenn er etwas völlig Absurdes gesagt hätte)

dann kann man sich ja wieder dem eigentlichen Thread-Thema zuwenden ;-)
3. September 2014: Von Achim H. an Heiko L.
Die (eher theoretische) Frage ist halt, ob in den Ausnahmefällen (VFR, mangelnde Sprachkenntnisse) auch ganz offiziell davon abgewichen werden darf.

Die DFS erteilt Freigaben auf RADAR-Frequenzen im Luftraum C in deutscher Sprache. Wenn sie das nicht hoch offiziell dürfte, dann würde sie das nicht tun. Ganz einfach.

Auch IFR funke (nicht nur) ich ab und zu deutsch, wenn es etwas zu besprechen gibt und dann heißt es als Fazit irgendwann plötzlich auf Englisch "climb flight level 150", weil das ist dann die Freigabe und die muss laut IFR auf Englisch erfolgen. Kein Lotse würde das auf Deutsch machen. Bei VFR ist es jedoch sogar die Regel. Bei uns hört man andauernd die Luftraum C Durchflüge bei Stuttgart, meist in deutscher Sprache.

Also nix Ausnahmefälle oder verboten oder sonstwas. Tägliche Praxis.
3. September 2014: Von Heiko L. an Achim H.
Korrekt. Deshalb hatte ich auch geschrieben " In der Praxis ist das eh kein Thema." ;-)

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