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14. April 2014: Von Kai-Olav Roscher an Wolfgang Oestreich
Nüchtern betrachtet besteht wohl die einzige Möglichkeit, dass sich hinsichtlich dieses Themas in absehbarer Zeit etwas ändert darin, dass seitens der EU-Kommission eine entsprechende Verodnung erlassen wird.

National ist es meines Erachtens so, dass sich die Landesluftfahrtbehörden daraufhin festgelegt haben, dass die nach NFL I 72/83 vorgeschriebene Person zur Sicherstellung des Brandschutzes weiterhin erforderlich sein wird. Ich kann auch keinerlei politischen Willen erkennen, hieran etwas zu ändern.

Unbenommen hiervon gibt es nach wie vor Möglichkeiten zur Befreiung von dieser Regelung auf dem Heimatplatz, bzw. auf Plätzen, die man häufig nutzt, hier muss aber über den Platzhalter beteiligt werden und meiner Erfahrung nach sind die in der Breite nicht unbedingt erpicht darauf, dass am Platz Flugbetrieb herrscht, ohne dass ein Vertreter des Platzhalters anwesend ist - Einzelregelungen gibt es hier natürlich auch vielerorts, kennt bestimmt jeder.

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