Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. April 2010: Von RotorHead an Klaus Dreyer
Der Anhang 4 zur LuftVO wird durch § 10 LuftVO eingeführt und ist damit geltendes Recht.

Zusätzlich zu dem Unfug, dass in Deutschland Flüge nach IFR im Luftraum G nicht erlaubt sind, leistet sich Deutschland auch den Blödsinn, dass im Luftraum F für Flüge nach IFR Freigaben unbedingt erforderlich sind und IFR nach IFR gestaffelt wird. Luftraum F ist allerdings unkontrollierter Luftraum!

Statt des Luftraums F sollte sich die DFS überlegen, ob es bei der üblichen Praxis nicht besser wäre, den Luftraum E um unkontrollierte IFR-Plätze bis zum Boden auszudehnen. Dann können nach Herzenslust Freigaben erteilt werden.

Der Freigabe-Blödsinn im unkontrollierten Luftraum - auch in G bei Nacht, wobei die Freigabe aber zum Glück immer als erteil gilt (NfL I-118/03) - hat wohl seinen Ursprung darin, die nicht gesetzliche Forderung zu erfüllen, dass in Luftraum F immer nur ein Luftfahrzeug nach IFR operieren soll...

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang