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9. Januar 2010: Von Klaus-Jürgen Schwahn an 
das ist so nicht richtig. Die ersten GPS- Anflüge waren nur als Overlay- Verfahren genehmigt worden. Das hat sich schon vor etlichen Jahren geändert. GPS- Verfahren sind inzwischen auch in Deutschland als Stand Alone Verfahren genehmigungsfähig. Sie erfordern einen geringeren Aufwand, sowohl an einmaligen Investitions- als auch an laufenden Betriebskosten als ein NDB- Anflug. Die o.g. Zahlen sind auch nur ein Beispiel für unseren Platz. Der Aufwand kann an anderen Plätzen deutlich höher aber auch deutlich niedriger sein.
Wichtig ist das Verständnis, dass es nicht alleine um die Genehmigung von ein paar hindernisfreien An- und Abflugstrecken geht. Der Flugplatz und dessen Umfeld müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen, um genehmigungsfähig zu sein. Diese Voraussetzungen erfüllt kaum ein Flugplatz aus dem Stand. Bei einem Platz sind es Bäume, die im Weg stehen, bei einem anderen ist es eine Strasse, die wegen der erforderlichen Freiflächen, verlegt werden muss, woanders muss ein Befeuerungsmast irgendwo aufgestellt werden, wo ihn niemand genehmigen will. Man könnte diese Beispiele endlos fortführen. Problem sind diese vielen, kleinen Nebenschauplätze, die viel Zeit, Energie und Geld kosten.

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