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2. November 2009: Von Dirk Hautsch an Gerd Wengler
Ich kann zwar die Regelwerke aus dem Kopf nicht zitieren, weiß aber mit ziemlicher Sicherheit dass man für IFR in Deutschland für bestimmte Flugzeugkategorien kein ADF benötigt, jedoch ein DME. Das ADF wird nur dann benötigt, wenn es für das jeweilige Procedure notwendig ist, wie zum Beispiel einen NDB Approach.
Aber mal abgesehen davon was nun stimmt, halb richtig oder falsch ist. Interessant ist es doch, dass diese Fragen derart kompliziert und verwirrend sind, dass die meisten hier unsicher sind.
2. November 2009: Von M. Koepfer an Dirk Hautsch
Es ist ganz einfach: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fsav_2004/gesamt.pdf schreibt vor, was ein Luftfahrzeug in D mindestens haben muss. In §1 "Geltungsbereich" steht: "Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden, müssen mit der für die sichere Durchführung der Flugsicherungsverfahren notwendigen Flugsicherungsausrüstung nach den Vorschriften dieser Verordnung ausgerüstet sein." Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein N- oder D-registriertes Luftfahrzeug handelt. Es geht ja um "Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden...".
Bei den Lizenzen ist das nicht anders. Solange eine nationale (EU-)Verordnung es nicht für "alle Luftfahrzeuge" verbietet darf ich das mit einer ausländischen Lizenz auf dem entsprechenden ausländischen Luftfahrzeug machen (sofern es mir die ausländische Lizenz erlaubt). Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass die Minimas nur für nationale Lizenzen/Lfz gelten.
Ich hatte vor kurzem genau danach gefragt, IMHO ist für D-Reg für IFR ein AP mit Alt. Hold vorgeschrieben. Laut der o.g. Verordnung ist dies lediglich im Luftraum mit reduzierter Höhenstaffelung für alle Lfz Pflicht, man kann also IFR OHNE Alt. Hold außerhalb dieses Luftraums mit N-Reg. legal fliegen.

Grüße,

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