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24. September 2009: Von Lars Kaderali an Udo S.
Hallo Udo,

"Ohne Klassenberechtigung dürfen Sie nie eine Klasse fliegen (Flugregeln spielen eine untergeordnete Rolle)"

Richtig, das war aber nicht meine Frage. Klassenberechtigung SEP (PIC) da, aber das Instrument-Rating SEP (IR) nicht, sondern nur MEP (PIC) und MEP (IR).

"IR ist insofern irrelevant, bzw. wenn vorhanden, wirkt es sich auf beide Klassen aus, solang auf der 2mot-Klasse gecheckt und dann alles verlängert wird."

Richtig. Aber nur, wenn der MEP-Chekflug waehrend der Gueltigkeitsdauer des SEP-IR stattdfindet. Was aber passiert, wenn auf den SEP-IR Jahrescheckflug verzichtet wird, weil eine Woche spaeter der MEP-IR Pruefungsflug fuer den Erwerb der MEP-Klassenberechtigung mit IR ansteht, habe ich leider gerade erfahren duerfen. Dann handelt es sich um eine ERNEUERUNG des SEP-IR, und die ist leider nicht mit dem MEP-IR Pruefungsflug erledigt. Mit anderen Worten - das LBA verlangt einen separaten SEP-IR Checkflug. Steht tatsaechlich so in JAR-FCL.

Meine Frage zielte jetzt lediglich darauf ab, ob der Lizenzeintrag SEP-IR tatsaechlich noetig ist, um in diesem Fall, also MIT KLASSENBERECHTIGUNG SEP und MEP und Instrumentenflugberechtigung NUR MEP auch Single-Engine IFR geflogen werden darf.
24. September 2009: Von Pat Wie an Lars Kaderali
"Meine Frage zielte jetzt lediglich darauf ab, ob der Lizenzeintrag SEP-IR tatsaechlich noetig ist"

Nein, nicht notwendig.

"..also MIT KLASSENBERECHTIGUNG SEP und MEP und Instrumentenflugberechtigung NUR MEP auch Single-Engine IFR geflogen werden darf."

Ja, darf man.

Wie erwähnt JAR-FCL 1.180 (a) zu entnehmen.

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