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3. März 2009: Von Gregor FISCHER an Julian Koerpel
Ganz allgemein:

Der Flugplan spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung 3 Stunden, vor dem planmäßigem Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde über das Internet aufgegeben werden. Daraufhin wird er von der Flugsicherung bestätigt...

Natürlich gibt es Ausnahmen - ich habe sogar einen Weg gefunden, wie ich jederzeit weltweit aus dem Auto mittels Handy auf dem Weg zum Flugplatz meinen Flugplan aufgeben kann. Ohne Beachtung einer Frist - meistens. Kostenlos - vorläufig. Somit habe ich wenigstens einen Vorzug für mich erhalten können.

PS. Homebriefing ist ok, aber umständlich und mit dem Handy kaum zu machen.

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