Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. Januar 2008: Von RotorHead an Gerhard Uhlhorn
Ein Nachtflug ohne Nachtflugberechtigung ist bei einer Lizenz nach ICAO (also nicht nach JAR-FCL) ordnungswidrig gem. § 134 Nr. 1 LuftPersV, da die Nachtflugberechtigung für ICAO-Lizenzen in § 83 LuftPersV geregelt ist. Für Inhaber einer Lizenz nach JAR-FCL stellt ein Nachtflug ohne Nachtflugberechtigung hingegen keine Ordnungswidrigkeit dar, da hierfür die gesetzliche Strafandrohung fehlt. - Das ist zwar völlig unsinnig aber trotzdem geltendes deutsches Recht.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang