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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Juli 2006: Von  an Alexander Müller
Hallo Alexander,

das mit dem "Man fragt drei Flugschulen und bekommt fünf Meinungen mit fünf verschiedenen Preisvorschlägen.", das kenne ich auch... Vorsicht, lass Dir nicht das Geld für unnötige Dinge aus der Tasche ziehen!!!

Also ich war 1997 in der gleichen Situation.

Medical machen, Auszug aus dem Zentralregister Flensburg, polizeilisches Führungszeugnis und dann das ganze als Erneuerung beim RP beantragen. Deine Akte existiert noch, auch nach 10 Jahren!
Da der Schein länger als 3 Jahre abgelaufen ist, musst Du die theoretische Prüfung wiederholen und bestehen. Du musst nicht wieder die Schulbank drücken! Ich habe es damals auf 3 Stunden Funkunterricht, um die Sprechgruppen wieder in Erinnerung zu bringen, belassen.
Zur praktischen Ausbildung musst Du 24 Stunden mit Lehrer fliegen und das gesamte Lehrprogramm wiederholen. Danach erfolgt ein Überprüfungsflug mit einem Sachverständigen des LBA's und das wars!

Das ganze hat bei mir schlappe 3 Monate gedauert und ich hatte den Schein wieder in der Tasche.

Grüße, Elmar
26. Juli 2006: Von Intrepid an 
Am 1.5.2003 gab es eine kleine Veränderung im Luftrecht, genannt JAR-FCL. Und ICAO-Lizenzen verlängern nach den Bedingungen der JAR-FCL 1. Deshalb gilt nicht mehr, was 1997 galt.

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