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14. Juli 2004: Von rolf an 
In der Zeit ( https://www.zeit.de/2004/29/Abschussgesetz ) ist ein m.E. guter Artikel von Reinhard Merkel zum §14 Abs. 3 des Luftsicherungsgesetzes veröffentlicht. Ein Fazit von ihm (neben dem, dass das Grundrecht auf Leben durch das Gesetz AUFGEHOBEN, nicht nur eingeschränkt wurde) ist:

"Den Abschussbefehl geben darf der Verteidigungsminister schon dann, »wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll«. Der Eindruck ist schwer abzuweisen, dass eine so nebelhafte Formel weniger dem Schutz des Lebens der Passagiere als dem des Verteidigungsministers vor nachträglichen rechtlichen Ermittlungen dienen soll."

MfG R.

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