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Vorgestern 22:56 Uhr: Von Marcel Hofmann an Timo Huber
Gestern 07:31 Uhr: Von Timo Huber an Marcel Hofmann

Danke für die vielen Antworten.
Natürlich gibt es spezialisierte Anwälte dafür. Aber ich bin sicher, dass dieses Thema schon mehrfach abgehandelt wurde. Es gibt Piloten bzw. Halter mit dem entsprechenden Wissen / Erfahrung. Man muss ja das Rad nicht neu erfinden......

Gestern 08:06 Uhr: Von Michael Söchtig an Timo Huber Bewertung: +7.00 [7]

Sorry, aber lass es Dir als ein Tipp von einem Rechtsanwalt sagen - entweder Du machst das richtig mit Beratung, oder besser ihr lasst es so wie es ist, weil es hat jetzt ja 40 Jahre funktioniert.

Elektriker und Avioniker arbeiten auch nicht umsonst, aber hier soll mal jemand irgendwas stricken. So geht das nicht. JEDER Fall ist individuell, hier allein schon der kleine minimal relevante Punkt dass Du aus der Schweiz kommst, hier aber schon die ersten über deutsches Recht diskutieren. Du kannst auch ChatGPT nach einem passenden Vertrag fragen - aber eine individuell abgestimmte Lösung, die tatsächlich das regelt was ihr braucht,und dann auch nach dem anwendbaren Steuerrecht u.a. gestaltet ist, das kann nur ein Spezialist (und ich bin in dem Bereich keiner, habe also keine wirtschaftlichen Interessen an der Sache).

Den Tipp gibt es umsonst.

Gestern 08:46 Uhr: Von P.B. S. an Timo Huber

In diesem Fall muss man das Rad jedesmal neu erfinden .

Gestern 15:06 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Timo fragt doch nur ob jemand sowas schon mal gemacht hat. So ein Forum ist doch dazu da, um etwas zu lernen. Manchmal kommt man zu einer brauchbaren Erkenntnisse oder einem guten Tipp. Es gibt natürlich auch Leute, die immer jemand belehren müssen. ;-)

Gestern 16:12 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Markus, das ist auch nicht böse gemeint, aber selbst wenn es einmal schon jemand gemacht hat, ist die Lösung nicht automatisch für den Kameraden sinnvoll. Da hier aber unter Umständen einiges dran hängt (Haftung, Wechsel von Gesellschaftern, Versicherung des Luftfahrzeuges) sollte man sich das halt idealerweise durch jemanden ansehen lassen der das schon mal gemacht hat.

Mein gut gemeinter Hinweis war dass die Gesellschaft und die vertragliche Gestaltung zu dem Zweck passen muss - nicht mehr und nicht weniger. Ein falscher Vertrag (zum Beispiel ein Muster nach deutschem BGB, das für das schweizer ZGB oder das österreichische ABGB eben nicht geeignet ist) kann da mehr schaden als nutzen, und regelt im Zweifel nicht was die Leute selber wollen.

Meine "Kunden" in der Firma wollen auch immer eine einfache Antwort, idealerweise wo sie unterschreiben können. Könnte ich dann sagen, unten Links, aber dann würde ich meinen Beruf verfehlen.

Wenn ich mit Rückenschmerzen zum Arzt gehe, kann das ja auch unzählige Ursachen haben. Idealerweise findet der Arzt erst raus, was die Ursache ist, bevor er mir Voltaren verschreibt.


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