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"Bei einer einfachen Gesellschaft haften alle als Privatpersonen. Im Verein entsprechend nicht."
Mal als Beispiel aus dem Deutschen (!) Vereinsrecht: da hafte ich als Vorstand mit meinem Privatvermögen ... Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist.
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Hallo
Wir sprechen von der Schweiz und dem schweizer Recht. Vielleicht hat da jemand entsprechend Erfahrung und die Aklärungen schon mal getroffen.
Gruss
Timo
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Im DEUTSCHEN Recht ist eine Haltergemeinschaft rechtlich eine BGB-Gesellschaft. Da haftet jeder für alles, was diese Gemeinschaft tut oder versemmelt. Aber nicht für das, was ein einzelnes Mitglied privat macht. Das wird sehr häufig falsch verstanden und kolportiert. Man haftet für Einkäufe, Schulden und Vergehen, die im Namen der Haltergemeinschaft getätigt werden, aber nicht für Pleiten oder Alimente der Mitgenossen.
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Man kann mit einer Haltergemeinschaft auch eine AG, GmbH, OHG oder KG gründen, aber klar wird der Regelfall eine GbR werden.
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Obacht bei Kapitalgesellschaften: da diese zwangsläufig als gewerblich angesehen werden, darf die nur der Operator sein, nicht Eigentümer des Flugzeugs, sonst killt Euch die Abschreibung, die viel höher ist, als der reale Wertverlust.
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da diese zwangsläufig als gewerblich angesehen werden, darf die nur der Operator sein, nicht Eigentümer des Flugzeugs
Vermutlich hat der OP ja ein Doomsday-Szenario à la "HG-Flugzeug stürzt in Fussballstadion wegen einer nicht durchgeführten AD, die der Halter verpennt hat" im Kopf. Da scheint mir die Haftung vordergründig schon dadurch mitigierbar zu sein, dass man die Halterschaft (nicht das Eigentum) an eine juristische Person überträgt. Sei das jetzt ein Verein, eine GmbH oder was auch immer.
Aber welche Gesellschaft auch immer als Halter fungiert: Hinter der stehen handelnde Personen, die man zumindest bei grober Fahrlässigkeit dann haftbar machen oder in Regress nehmen könnte. Sei das ein GmbH-GF, ein Vereinsvorstand etc. Von strafrechtlicher Verantwortung mal ganz abgesehen.
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Im DEUTSCHEN Recht ist eine Haltergemeinschaft rechtlich eine BGB-Gesellschaft.
Das ist ungefähr so richtig wie die Aussage "In Deutschland ist ein Auto ein Volkswagen."
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Und in wiefern killt die einen? Es ging doch hier um eine klare Regelung der Haftung und nicht um steuerliche Optimierung. Da kann die Kapitalgesellschaft Verluste anhäufen und als Liebhaberei laufen. Oder ging es um die Betrachtung beim LBA, dass ein Flugzeug in einer Kapitalgesellschaft immer als gewerbliche Operator gesehen wird?
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Wie oft muss hier noch jemand schreiben, dass sich die Frage auf die Schweiz bezieht? Da gibt es keine OHG, keine GbR und schon gar kein LBA.
Aber ein Gutes hat die Diskussion: Ich bin mir sicher, dass angekommen ist, dass diese Frage bei einem Schweizer Juristen besser aufgehoben ist, als in einem Internetforum...
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nix LBA. Nur FA ;). Wenn Du der Liebhaberei ausweichen willst, musst Du die (unrealistische) buchhalterische Abschreibung irgendwie mit Cash oder so ausgleichen um irgendwo bei der schwarzen Null zu bleiben. Macht in einer HG-Gesellschaft keinen Sinn.
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Na weil das ein Thread im Thread ist in dem die Voraussetzung gilt. Die vorherigen Posts bezogen sich ganz klar auf Deutschland. Das wird auch jeder Leser so verstehen und nicht versuchen beim LBA in Bern eine OHG zu gründen.
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Eben - sowas gehört in die Hände eines Anwalts der regelmäßig im Gesellschaftsrecht berät und dann eine vernünftige Gestaltung anbietet. Und nein sowas gibt es dann auch nicht umsonst, das ist komplex und individuell. Definitiv der falsche Ort um zu sparen.
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Nach der Lektüre von https://www.haufe.de/id/beitrag/liebhaberei-2-koerperschaftsteuer-HI6402104.html verstehe ich, worauf du hinaus willst. Aber könnte man das nicht umgehen, wenn die aktuelle Haltergemeinschaft der Kapitalgesellschaft das Flugzeug günstig überlässt? Am Ende ist ein Verein vielleicht gar kein so unvernünftiges Vehikel für das hier gewünschte.
Wenn es eine Antwort für die Schweiz ���� gibt, wäre das sicher auch spannend!
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An Thomas R: Es fehlte vielleicht die Präzisierung ..."wenn nicht eine andere Gesellschaftsform gewählt wird". Soll heißen, dass viele Haltergemeinschaften automatisch Gbr sind, ohne dass es ihnen bewusst ist.
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