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14. April 2022: Von ch ess an Jan Bühler

Es ist keine gesamtschuldnerische Haftung für Vorbesitzer. Du hast in so einem Fall schlicht ein unversteuertes Flugzeug, welches mangels Nachweis einer früheren Versteuerung dann der Versteuerung unterworfen wird.

Allerdings wird Dir vermutlich vorgeworfen es willentlich getan zu haben, wenn/da Du ja nicht über einen entsprechenden Nachweis der durchgeführten Besteuerung verfügst (ist übrigens bei Booten genauso, die Franzosen waren da mal ziemlich hinterher in einigen Häfen).

...ist halt für den letzten der Kette blöd, aber beim Kauf einfach zu checken - liegt ein geeigneter Nachweis vor (gezahlte Steuer oder durchgehende Registrierung in entsprechendem Land), oder nicht?


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