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30. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

Sorry, hab übersehen, dass es ein Nreg ist.

30. April 2018: Von Wolff E. an Peter Aster

Gilt aber auch sehr ähnlich für Flugzeuge mit D Registrierung und ich vermute, das gilt auch im ganzen EASA Land (bin mir aber nicht sicher )

30. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

Die verpflichtenden Überprüfungen sind mir schon klar, ich hab mich nur gefragt ob es nach FAA noch “Zulassungen“ gibt, oder ob es wie in EASA-NCO Sache des Piloten ist, die Ausstattung zu prüfen und damit den Flieger als IFR tauglich in Betrieb zu nehmen.

30. April 2018: Von Wolff E. an Peter Aster

Egal ob FAA oder EASA, man muss als Halter/Pilot dafür sorgen, das der Staticportkram gemacht ist. Und der pilot hat auch Auflagen, aber das gehört hier nicht hin.

30. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

Auch das ist klar, aber früher kontrollierte man die Zulassung/Verwendungsbescheinigung und jetzt kontrollierst Du das Flugzeug.

So wie Du ja vor dem Flug das Lufttüchtigkeitszeugnis kontrollierst nicht aber eine Wartung vornimmst oder auch nur die Checkliste des Wartungsprotokolls abarbeitest.

Oder beim Auto prüfst Du ob das Pickerl noch gilt, nicht aber ob das Bremssystem die laut Typenschein vorgesehen Werte einhält.

Ist für mich (als noch Nichteigentümer) der “fremde“ Maschinen fliegt, schon ein Unterschied. Als Eigentümer löst sich das “Problem“ wahrscheinlich in Luft auf.


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