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30. April 2018: Von Peter Aster an Wolff E.

Auch das ist klar, aber früher kontrollierte man die Zulassung/Verwendungsbescheinigung und jetzt kontrollierst Du das Flugzeug.

So wie Du ja vor dem Flug das Lufttüchtigkeitszeugnis kontrollierst nicht aber eine Wartung vornimmst oder auch nur die Checkliste des Wartungsprotokolls abarbeitest.

Oder beim Auto prüfst Du ob das Pickerl noch gilt, nicht aber ob das Bremssystem die laut Typenschein vorgesehen Werte einhält.

Ist für mich (als noch Nichteigentümer) der “fremde“ Maschinen fliegt, schon ein Unterschied. Als Eigentümer löst sich das “Problem“ wahrscheinlich in Luft auf.


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