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6. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an Hinnerk Pflüger Bewertung: +2.00 [2]

Ähnliche Themen wurden hier im Forum vor einiger Zeit schon diskutiert.

Soll eine "echte" gewerbliche Vermietung zum Tragen kommen, d. h. Vermietung an "fremde Dritte"? Wenn ja, könnte das Modell einer eigenen Flugzeug-Besitzgesellschaft sinnvoll sein, aber immer noch abhängig von der Frage de tatsächlichne Umfangs der Vermietung.

Sofern überwiegend Eigennutzung im Vordergrund steht, macht es keinen Sinn:

  • eine Gewinnerzielungsabsicht muss gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden
  • Eigennutzung muss angemessen abgerechnet werden, hier natürlich unter Verrechnung (und Abführung) von 19 % MwSt.
  • im Laufe der Zeit wird sich so der Vorteil des Vorsteuerabzugs beim Kauf gegen den Nachteil der Abführung der MwSt. bei Nutzung schmälern
  • der Aufwand für Buchführung und Bilanzierung, Steuererklärung etc. ist nicht unerheblich und verursacht zusätzliche Kosten
  • hinzu kommt das Risiko des "Gestaltungsmißbrauchs", wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass das ganze Konstrukt nur der "Steuervermeidung" dient
6. März 2018: Von Bernhard Tenzler an Wolfgang Lamminger

Da der Flugzeugmarkt international ist und ein späterer Verkauf außerhalb der EU durchaus relevant sein kann, macht es bei einem teureren Flieger m.E. Sinn, sich die Möglichkeit zum Vorsteuerausweis zu erhalten.


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