Hallo Alexander, ich kann Dir in den meisten Punkten folgen, aber:
Ich will Dich nicht zu ungesetzlichen Handlungen verführen, aber das wäre mir sowas von egal.
Mir ist das nicht egal. Denn was passiert bei einem Unfall, wenn ich überladen geflogen bin? Aus Sicht einer Versicherung kann das durchaus als "grob fahrlässig" gelten, die in Folge dessen nicht zahlt.
Da Fliegen für mich ein Hobby und eine Leidenschaft ist, möchte ich mir über existenzbedrohliche Risiken (und mögen sie noch so klein sein) keine Gedanken machen. Aber vielleicht tut sich bei dem Gewichtsthema ja bald was.
mit dem ich mir im europäischen Ausland keine Gedanken über Einflugrechte, etc. machen muss (z.B. Dänemark, Italien)
Auch das ist praktisch irrelevant
Also wenn ich mir das hier durchlese, dann klingt das recht kompliziert: https://www.fliegen-in-italien.de/ul.html
Aus privaten Gründen ist auch Dänemark für mich interessant. Da muss man aber vorher schriftlich die Einfluggenehmigung einholen, die dann nur befristet gültig ist. Oh Mann....
Also bliebe als Differenz ggü. UL noch der Punkt 3, da man bei einem UL ja mehr selbst machen darf, richtig? Der Rest sollte ja gleich sein.
Das ist aber ein gewaltiger Batzen, es wird bei UL eben auch viel selbst gemacht.
DAS wiederum hört sich für mich nach einem sehr guten Argument an und ist auch der Kern meiner Ausgangsfrage. Kannst Du das quantifizieren? Ich möchte mal ein Gefühl bekommen, über welche Größenordnungen wir reden.