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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Juli 2016: Von Christoph E. an Alexander Callidus

Hallo Alexander, ich kann Dir in den meisten Punkten folgen, aber:

Ich will Dich nicht zu ungesetzlichen Handlungen verführen, aber das wäre mir sowas von egal.

Mir ist das nicht egal. Denn was passiert bei einem Unfall, wenn ich überladen geflogen bin? Aus Sicht einer Versicherung kann das durchaus als "grob fahrlässig" gelten, die in Folge dessen nicht zahlt.
Da Fliegen für mich ein Hobby und eine Leidenschaft ist, möchte ich mir über existenzbedrohliche Risiken (und mögen sie noch so klein sein) keine Gedanken machen. Aber vielleicht tut sich bei dem Gewichtsthema ja bald was.

mit dem ich mir im europäischen Ausland keine Gedanken über Einflugrechte, etc. machen muss (z.B. Dänemark, Italien)
Auch das ist praktisch irrelevant

Also wenn ich mir das hier durchlese, dann klingt das recht kompliziert: https://www.fliegen-in-italien.de/ul.html
Aus privaten Gründen ist auch Dänemark für mich interessant. Da muss man aber vorher schriftlich die Einfluggenehmigung einholen, die dann nur befristet gültig ist. Oh Mann....

Also bliebe als Differenz ggü. UL noch der Punkt 3, da man bei einem UL ja mehr selbst machen darf, richtig? Der Rest sollte ja gleich sein.
Das ist aber ein gewaltiger Batzen, es wird bei UL eben auch viel selbst gemacht.

DAS wiederum hört sich für mich nach einem sehr guten Argument an und ist auch der Kern meiner Ausgangsfrage. Kannst Du das quantifizieren? Ich möchte mal ein Gefühl bekommen, über welche Größenordnungen wir reden.

5. Juli 2016: Von Malte Höltken an Christoph E.

DAS wiederum hört sich für mich nach einem sehr guten Argument an und ist auch der Kern meiner Ausgangsfrage. Kannst Du das quantifizieren? Ich möchte mal ein Gefühl bekommen, über welche Größenordnungen wir reden.

An einem normalen LSA oder zugelassenen Brot- und Butter-Flugzeug kannst Du dank ELA1 als Pilot/Halter in der Regel 99% der Jahreswartung selber durchführen und freigeben und 100% der anfallenden Arbeiten selber durchführen, teilweise halt unter der Aufsicht eines Prüfers. Darunter fällt sogar komplexe Wartung wie die Reparatur abgedrehter Rümpfe oder aufgeplatzer Flächen - wenn Du es kannst und einen abnehmenden Prüfer hast.

16. April 2017: Von Thomas Knapp an Malte Höltken

Angesichts des wachsenden Marktes an EASA-LSA-Flugzeugen eine Frage in die Runde: Welche Wartungsvorschriften gelten tatsächlich für LSAs? Braucht man ein IHP und eine CAMO? Bitte keine Spekulationen. Kennt jemand die gesetzliche(n) Grundlage(n)? Frohe Ostern!


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