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27. Mai 2013: Von Holger U an Marc Staiger
Sehr geehrter Herr Staiger,

wir befinden uns in ähnlichen Gedanken, sind jedoch offensichtlich einige Betriebsprüfungen weiter. Der Flieger befindet sich in der Firma und wird teilweise für die Freizeit genutzt. Die Betriebsprüfung (ein neidloser Prüfer) verständigte sich auf eine Anzahl an Privatstunden, die zwar durch den Betrieb gezahlt, jedoch als steuerlich nicht absetzbar definiert wurden.

Wenn der Flieger die aktuelle Firma verlassen soll, muss er auch wirtschaftlich in das neue Unternehmen übernommen werden. Damit ließen sich eventuell Verlust erwirtschaften, die Gewinne der verkaufenden Firma mindern. Zu berücksichtigen ist, dass das neue Unternehmen eine vollständige Buchhaltung benötigt. Unser Gedanke war 2 GmbH's und eine Privatperson teilen sich ein Flugzeug (wenn du sie nicht schlagen kann, dann verwirr sie). Die Aufwändungen für Buchhaltung, Abschlüsse usw. sind um ein Wesentliches größer als der Nutzen. Auch ist davon auszugehen, dass einer Firma eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird und damit Verluste nur über einen begrenzten Zeitraum erwirtschaftet werden dürfen.

Alle bisherigen Überlgungen führten bisher dazu, dass wir den Flieger in der Firma belassen und wie bisher, die privaten Flüge, auf Basis einer "kreativen" Marktrecherche, als nicht steuerlich absetzbar definieren. Damit ist es zumindest möglich z. B. die Kosten der Jahrenachprüfung oder Geräteupgrade z. B. 8.33 spacing dem Unternehmen zu belasten. Im anderen Fall wären die privaten Stunden aus dem versteuerten Einkommen zu zahlen.

Liebe Grüsse Holger

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