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19. April 2018: Von Florian S. an Johannes König

Landung und Start sind zwei verschiedene Sachen:

Bei der Landung darf der nachfolgende Verkehr erst landen, wenn der voraussfliegende die Bahn verlassen hat, also über der Haltelinie drüber ist.
Der Lotse kann zwar theoretisch vorher schon eine Landefreigabe geben - dann muss er aber aufpassen, ob der Vorausfliegende die Bahn auch rechtzeitig verläßt und die Freigabe im Zweifellsfall widerrufen. Wenn der Lotse einen Fehler macht, dann kracht es.
Gibt er die Freigabe erst nach dem abrollen, dann muss der zweite zwar im Zweifellsfall durchstarten, aber das ist ein kleineres Problem.

Beim Abflug ist das anders: Hier spricht absolut nichts dagegen, wenn der nachfolgende Verkehr unmittelbar hinter dem Vorderen aufrollt. Auch nach einer landenden Maschine die noch auf der Bahn ist aufzurollen ist kein Problem. Nur die Startfreigabe darf erst gegeben werden, wenn Bahn und Abflugsektor frei sind.

20. April 2018: Von Michi V. an Florian S.

Bei der Landung darf der nachfolgen

Bei reduzierter Staffelung und langer Piste muss das nicht unbedingt so sein, wenn der folgende Verkehr den gelandeten in Sicht hat. Wenn das noch so ist. Aber das muss der Lotse auch wollen. ..


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