Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. Mai 2014: Von Achim H. an Alfred Obermaier
Alfred, der Steuerschlüssel ist nicht beliebig sondern entspricht der Wirklichkeit. Wenn man irgendwelche positiven Steuereffekte für die Flugplatzgemeinde vorrechnen will, dann bitte anständig und mit richtigen Daten.

Im Fall von Straubing wo der Flugplatz am Anus Mundi inmitten von Äckern liegt und sich dort richtig große und bedeutende Arbeitgeber befinden, ist das ein starkes Argument und wird auch so gesehen.

Im Fall vom kleinen VFR-Platz in der Nähe von Wohngebieten mit ein bisschen Wirtschaft sieht jeder Gemeinderat, dass eine Umwidmung in ein Wohngebiet oder traditionelle Gewerbefläche viel mehr brächte. Wenn man auf dieser Schiene argument, geht das nach hinten los.

Die Gemeinde lebt davon, dass sie Land kauft, es erschließt und dann weiterverkauft. Dazu noch die Grundsteuer und die Zuweisungen für die hoffentlich solventen Neubürger, die das erschlossene Gebiet anlockt. In den meisten Gemeinden macht die Gewerbesteuer recht wenig aus und vor allem ist sie sehr unstet, in manchen Jahren gerne mal negativ.

Es gibt viele Argumente für den Erhalt eines Flugplatzes aber durch seinen hohen Flächenverbrauch wäre eine Umwidmung in sehr vielen Fällen wesentlich lukrativer.
15. Mai 2014: Von Roland Schmidt an Achim H.
Eine Umwidmung in Gewerbe- oder Wohngebiet dürfte aufgrund der Lage des Flugplatzes Dinslaken (wahrscheinlich sogar in einem Landschaftsschutzgebiet, aber das weiß ich nicht genau) kaum in Betracht kommen. Dieses Argument dürfte mit Sicherheit für die Gemeinde aus bauplanungsrechtlichen Gründen ausscheiden.
15. Mai 2014: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, den Steuerschlüssel sehe ich als "beliebig" an weil er ständig immer wieder zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird. Heute mag es so sein, morgen kann es anders sein.
Fakt ist aber, daß die erhobenen Steuern direkt dem Bund zufließen und dann "umverteilt" werden. Dies ist ja eine besonders günstige Form der Steuererhebung, weil man viele Umverteiler braucht.

Es ist natürlich richtig, daß wer der Herr ist, auch anschafft. Ergo, wenn hier die Flieger keinen Grund und Boden erworben haben, dann sind sie auf Wohl und Gnade des Lehnherrn angewiesen. Aber das war schon immer so, insoweit also nichts Neues. Da läßt sich auch gar nichts weiter dazu sagen, denn die Versäumnisse aus sehr frühen Jahren lassen sich heute nicht mehr so einfach beheben.

Zu meiner Erklärung muss ich sagen, mir war nicht bekannt, daß der Grundstückseigentümer nicht die Flieger sind. Daher eine Diskussion um des Kaisers Bart.

All the best.

Alfred Obermaier


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang