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30. Januar 2007: Von Michael Stock an Stefan Jaudas
Hallo Herr Jaudas,

mit "Regeln nach eigenem Gusto gestalten wollen" haben Sie wohl Recht. Es gibt da offenbar ein Problem in verschiedenen Luftsicherheitsbehoerden: Dort wird der unbestimmte Rechtsbegriff der "Zuverlaessigkeit" zusammen mit dem "behoerdlichen Ermessen" jetzt so interpretiert, dass bzgl. $7 LuftSiG sozusagen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion in der Luftsicherheitsbehoerde (einer mittleren Verwaltungsbehoerde) zusammenfallen. Dass solche Allmachtsphantasien schon vor einfachen Verwaltungsgerichten scheitern, liegt auf der Hand.

Viele Gruesse,

M. Stock
23. Februar 2007: Von Michael Stock an Michael Stock
Zur Information: Nachdem ich vor dem Verwaltungsgericht Muenchen gegen die Erzwingung zur Antragstellung fuer die ZUeP geklagt und gewonnen habe, ist das Urteil heute rechtskraeftig geworden. Das Luftamt Suedbayern ist aufgrund der zu erwartenden erneuten Niederlage vor Gericht nicht in Berufung gegangen.

Es ist damit eindeutig festgestellt, dass es rechtswidrig ist, die Stellung eines "Antrags auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung" zu erzwingen. Die Regierung von Oberbayern hat zudem in rechtswidriger Weise versucht, die Antragstellung durch Zwangsmassnahmen gegen mich (Zwangsgeld) herbeizufuehren.

Mein Anwalt hat jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten des Freistaates Bayern gestellt.

Mal sehen, was das Luftamt jetzt macht.

Viele Gruesse,

M. Stock
23. Februar 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Michael Stock
Ich nehme an sie zahlen. Was sonst?
24. Februar 2007: Von Michael Stock an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

das werden sie wohl muessen. Aber das Luftamt will doch eigentlich meine Lizenz, weil ich die ZUeP nicht freiwillig beantragt habe. Wenn der Freistaat Bayern jetzt auch noch in der Berufungsverhandlung gegen Herrn Kandler verliert (was ich fuer wahrscheinlich halte), dann haben wir folgende Situation: Es gibt ein Gesetz (LuftSiG), das nicht angewendet werden kann, ohne dass die Behoerden rechtswidrig handeln. Das hat schon was ;-)

Viele Gruesse,

M. Stock
24. Februar 2007: Von Michael Hermann an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

das sehe ich leider anders.
Es gäbe dann (und auch das zunächst auch mal nur in Bayern) die Situation, dass die Behörde das Gesetz nicht ohne Mitwirkung der Betroffenen anwenden kann.
Fast alle haben aber "freiwillig" mitgewirkt. Die müssten dann schon aktiv werden und versuchen, ihr damaliges Einverständnis rückgängig zu machen. Das erfordert Aktivität. Sofern das LAS nun den Ball flach hält und zum Beispiel auf Gebühren für die Wiederholungs-ZÜP verzichtet, dann werden nach meiner Meinung die meisten Piloten die ganze Sache ganz einfach vergessen und nichts tun. Die werden dann halt immer wieder schön kostenlos (für sie) geprüft.
Damit hat das LAS immerhin die meisten "potentiellen Terroristen" doch im Griff.
Neue, ungezüppte Piloten kommen nicht nach, denn für die Ersterteilung der Lizenz gilt ja der ZÜP-Zwang.
Na, und die paar Quertreiber sterben dann auch noch mit der Zeit weg und alles ist aus LAS-Sicht paletti.

Michael H.
24. Februar 2007: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

das wuerde fuer das Luftamt aber doch nur dann so funktionieren, wenn der erste "freiwillige" ZUeP-Antrag eines Piloten sozusagen auf Lebenszeit gelten wuerde. Ist das so? Bisher dachte ich, dass der Antrag mit jeder neuen Ueberpuefung (egal in welchem Intervall) auch erneut gestellt werden muss.

Ansonsten ist es aber auch fraglich, ob die Behoerden uns und Herrn Kandler einfach von der ZUeP aussparen koennen, bloss weil wir nicht wollen. Da koennten doch alle anderen Betroffenen auf Gleichbehandlung bestehen, und das wohl zu Recht....

Irgendwann, das stimmt allerdings, wuerde es nach der geltenden Rechtslage nur noch Piloten geben, die zumindest fuer die Erstausstellung der Lizenz die ZUeP beantragen mussten.

Viele Gruesse,

M. Stock
24. Februar 2007: Von Michael Hermann an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

ja, nach meiner Erinnerung war das so, dass man sich mit der Erstbeantragung der ZÜP gleich ein Abonnement eingehandelt hat. Oder eben hätte :)
Da ich das Formular nicht mehr habe, kann ich das jetzt aber auch nicht mehr mit Sicherheit sagen.

> Ansonsten ist es aber auch fraglich, ob die Behoerden uns
> und Herrn Kandler einfach von der ZUeP aussparen koennen,
> bloss weil wir nicht wollen. Da koennten doch alle anderen
> Betroffenen auf Gleichbehandlung bestehen, und das wohl zu
> Recht....

Schon, aber das erfordert dann eben, wie gesagt, Aktivität von Seiten der Betroffenen. Wenn das LAS das lautlos handhaben kann (s.o.) und es auch lautlos - sprich kostenlos - tut, dann werden wohl viele die Sache auf sich beruhen lassen. Nehme ich halt mal an.

Sollte aber in der Tat eine jeweils neue Beantragung nötig sein, dann sieht es natürlich anders aus.

Michael H.
24. Februar 2007: Von Heimo Kandler an Michael Hermann
Lieber Herr Hermann,
was mich selbst anbelangt, werden die Behörden mich zumindest bis zu meinem 100. Geburtstag "aussparen" müssen. Dann allerdings, und das habe ich versprochen, werde auch ich im Luftamt Südbayern meinen Antrag auf ZÜP stellen.

Bis dahin jedoch werde zumindest ich mich nicht verblöden, einen Antrag auf behördliche Untersuchung gegen mich selbst bei irgend einer deutschen Behörde zu stellen.

Ein derartiges Ansinnen ist auch nach meiner Überzeugung schon deshalb grundgesetzwidrig, weil es das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung auszuhebeln versucht und die Beweislastumkehr nur aufgrund pauschaler, unspezifischer Verdächtigungen, Unterstellungen und genereller Vermutungen bedeutet.

Ich kann nur jedem "freiwilligen Antragsteller" raten, seinen Antrag, weil eben nicht freiwillig sondern abgepresst mit der Drohung des Lizenzentzuges, zu widerrufen und zukünftig keinerlei Antrag mehr selbst zu stellen.

Bisher gilt das Urteil des Bayerischen VG in erster Instanz als richtungsweisend, auch wenn es vom Freistaat vermutlich angefochten werden wird (müssen?).

Allerdings bin ich felsenfest davon überzeugt, daß auch die Folgeinstanzen sich dieser Meinung anschließen und das LuftSiG insgesamt als grundgesetzwidrig und ungesetzlich zu Stande gekommen, verwerfen werden.

Bezeichnender Weise versucht der Freistaat auf Zeit zu spielen, in dem er die von meinem Anwalt angebotene Sprungrevision ablehnt.

Anstatt bemüht zu sein, eine möglichst rasche Rechtssicherheit für alle Beteiligten durch Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zu erreichen, spielt der Staat auf Zeit und verfolgt eine Verhinderungsstratgeie zu Lasten seiner Bürger und Steuerzahler. Schon interessant, diese Erkenntnis, was Behörden und Staatsbeamte sich so leisten dürfen - auf unsere Kosten - und ohne jegliches persönliches Risiko bzw. Konsequenzen.

Liebe Grüße
Heimo Kandler
25. Februar 2007: Von Michael Hermann an Heimo Kandler
Lieber Herr Kandler,

mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich saß ja gleich neben Ihrem Herrn Bergsteiner in der ersten Reihe :)

Ich frage mich halt zweierlei:

a) Was hat das LAS davon, nicht gleich zum BGH zu gehen?
b) Was sind die Auswirkungen für die, die sich unfreiwillig haben "züppen" lassen?

Zu (b) noch mal:
Wenn meine Erinnerung stimmt und der Erstantrag würde die Erlaubnis für die Wiederholungsüberprüfungen mit beinhalten, dann müssten die Betroffenen aktiv widerrufen.
Weil der Mensch erfahrungsgemäß bequem ist werden das viele ohne Anlass wohl nicht mehr tun. Ist eben meine Meinung.
Zudem haben zunächst mal nur bayerische Piloten was davon.

Zu (a):
Die Niederlage gegen Sie kam für das LAS sicher überraschend. Ich denke, das LAS rechnet ziemlich fest damit, in der Berufung zu gewinnen.
Danach geht es dann erst zum BGH zwecks Generalüberprüfung.
Da dauert es dann hübsch lange, bis eine eventuell für uns günstige Entscheidung herauskommt.

Was ist nun der Unterschied für das LAS?
Im jetzigen Zustand wittet manch anderer bayerischer Pilot vielleicht Morgenluft und widerruft doch noch seine Zustimmung. Mag sein, dass es nicht viele sind (s.o.), aber damit muss das LAS dann rechnen. Gar nicht schön, sowas.

Angenommen nun, das LAS gewinnt die Berufung. Dann halten sie bis zur endgültigen Entscheidung vor dem BGH alle jetzigen "freiwilligen" Angtragsteller brav bei der Stange. Schön, sowas.

Die paar Uneinsichtigen wie Sie, Herrn Stock oder mich können sie dann in jedem Fall aussitzen ...

Bis in zwei Wochen dann, jetzt lasse :) ich mich erst mal in den Urlaub fliegen.

M. Hermann
25. Februar 2007: Von Andreas Heinzgen an Michael Hermann
Die endgültige Entscheidung dürfte nicht vor dem BGH, sondern dem BVerfG fallen. Wie weit sind denn die von der AOPA unterstützen Verfahren auf diesem Wege?

Da sie seinerzeit keine Antwort fand, nochmals meine Frage: Gibt es schon Urteile aus Berlin?
25. Februar 2007: Von Heimo Kandler an Michael Hermann
Lieber Herr Hermann, schönen und erholsamen Urlaub. Liebe Grüße Heimo Kandler
4. April 2007: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

im Bereich des Luftamt Suedbayern haben offenbar tatsaechlich fast alle "freiwillig" an ihrer ZUeP mitgewirkt. Wie ich erfahren habe, gibt es da genau drei Verweigerer ......

Anders ist es wohl in Nordbayern: Dort wurde das Luftamt erst relativ spaet aktiv, und daher (vielleicht auch inspiriert durch unsere Vorgehensweise) weigern sich angeblich 300 Piloten, ihren Antrag zu stellen.

Zumindest geht es in die richtige Richtung!

Viele Gruesse,

M. Stock
5. April 2007: Von  an Michael Stock
Wenn man allerdings das auf der PUF-Site vorformulierte Sprüchlein hinten auf die ZÜP-Anträge geschrieben hat und die "Genehmigung" für die ZÜP auf ein einmaliges Abfragen beschränkt hat, sind folglich alle weiteren Nachfragen ohne ausdrückliche Zustimmung illegal, oder???
Ich nehme an, einige von uns benötigten ihre Lizenz und hatten nicht die Zeit (z.B. Studenten oder Berufstätige) sich lange damit zu befassen. Daher wurden sicher einige Anträge (Jan Brill hatte da den Text gepostet) entsprechend "kommentiert".
WÄre schön, wenn damit einige Hundert Piloten etwas anstoßen können. Wie man ja sieht, haben einige Beamten Langeweile (sonst würden ja nicht so viele neue Vorschriften erfunden). Dem können wir sicher abhelfen.
MfG
K-H
7. April 2007: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Tucker,

ich hoffe, dass der Passus diese Wirkung entfaltet! Wichtig ist wahrscheinlich, dass alle Piloten, die ihren Antrag entsprechend kommentiert haben, nicht lockerlassen und ihre Sicht der Dinge nochmal bekraeftigen.

Die naechste ZUeP-Runde kommt bestimmt noch und ich hoffe, dass der Widerstand dann massenhaft zum Ausdruck kommt.

Viele Gruesse,

M. Stock

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