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28. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

ich habe eine Standard-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Die Vertragsbedingungen sind denen Ihrer Versicherung sehr aehnlich, so dass ich jetzt eine Deckungszusage angefordert habe. Dazu habe ich eine ganze Reihe von Unterlagen eingeschickt und rechne in Kuerze mit einer Antwort.

Bzgl. Schadenersatzforderungen duerfte das, was Ihr Anwalt sagt, stimmen. Ich hatte allerdings eher gemeint, wer die Anwalts- und Gerichtskosten traegt, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Hierzu hat mir ein anderer "Verweigerer" aber schon geschrieben, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Luftamt den Verwaltungsakt rueckgaengig machen kann, wodurch man auf diesen Kosten sitzenbleiben wuerde. Wenn das nicht geschieht, muss man den Prozess eben durchziehen, die Behoerde verliert ihn, und dann muss sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten begleichen.

Hinsichtlich eines Anwalts bin ich noch auf der Suche, allerdings habe ich schon einen Kontakt. Naechste Woche mehr.

Viele Gruesse,

Michael Stock
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Konrad Vogeler
Guten Tag!

Habe seit längerer Zeit wieder mal Zeit hier reinzuschauen und mich selten so köstlich amüsiert, wie über Ihr "konstruktives" Gespräch mit dem RP Dresden.

Ja. Das ist das Holz aus dem die Herren der Lüfte geshnitzt sind. Cool, clever und immer ein Alternate im Hinterkopf.

Erfolgreiches 2006
wünscht
Norbert V.H. Lange
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Michael Stock
Guten Tag Herr Stock!

auch Ihnen meinen Glückwunsch für die sachliche Vorgehenswesie.

Hervorragend, wie kühl,besonnen und strukturiert Sie dieses Problem angehen. Step by Step.

Ganz wichtig erscheint mir, daß Sie, und andere in diesem Forum, auf unsere Grundrechte pochen.

Ich dachte anfangs auch, was soll´s ich habe nix zu verberegen. Ein Beitrag von Prof. Vogeler hat mir jedoch die Augen geöffnet, was auf dem Spiel steht.

Deshalb kommt hier in diesem Forum für meinen Geschmack das Prinzip der "Unschuldsvermutung" zu kurz.

Dieses Prinzip unterscheidet unser Rechtssystem von anderen in ganz erheblichem Maße.

Es ist schon ein gravierender Unterschied, wenn man mit viel anwaltlichem Aufwand (und Geld) seine Unschlud beweisen muß, wie in anderen Ländern üblich.

Bei uns gilt: (noch):
Jeder Polizist, jeder Staatsanwalt, jeder Richter, jeder Beamte, auch beim Finanzamt, muß erst mal davon ausgehen, daß Sie unschuldig sind und Ihre Aussagen (und Steuererklärungen) glauben.

Jedes der genannten Organe muß Ihnen erst mal Ihre Schuld beweisen oder die Unrichtigkeit Ihrer Angaben.

Bevor ein Urteil nicht rechtskräftig ist, darf Sie keiner als "schuldig" bezeichnen. Deswegen nennen die Medien einen Angeklagten immer den "mutmaßlichen" Täter. Sonst könnte er wegen Rufschädigung etc. klagen.

Durch die ZÜP wird dieses Prinzip der Unschuldsvermutung nicht nur einfach umgangen, nein, es wird ein Präzedenzfall geschaffen.

Wehret den Anfängen!
Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist in Gefahr!


Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

die ADAC-Rechtsschutzversicherung hat grundsaetzlich die Gueltigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes fuer die Pilotenlizenz bestaetigt. Eine richtige Deckungszusage wollen sie aber erst dann machen, wenn es einen formellen "Verwaltungsakt" gibt, und den hat das Luftamt bisher bekannterweise vermieden. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon Mal eine Schadennummer und auch einen Rechtsanwalt in Muenchen, der meine Mandat in Sachen "ZUeP" uebernommen hat. Es kann also losgehen!
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock

@Henry:###-MYBR-###@joni-muc:

Danke fuer den Zuspruch. Ich werde unbeugsam bleiben!
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Beitrag vom Autor gelöscht
3. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Herr Lange,

für einen nicht betroffenen, ausserhalb diverser Internetforen in dieser Sache völlig inaktiven freien Publizisten ist mir das zu pathetisch.

Wenn ich mir andere Beiträge von Ihnen angucke, in denen Sie sich beim DAeC peinlich anbiedern, kann ich auf die Idee kommen, dass Sie sich nur lustig machen.

Konrad
10. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Achtung Leute,
neues Ungemach zieht sich zusammen:
https://dip.bundestag.de/btd/16/011/1601159.pdf
10. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Tucker,

danke fuer den Link! Das ist ein weiterer Baustein fuer die Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Ein wahlloses Verstreuen der durch die ZUeP gewonnenen, hochsensiblen Daten einer Vielzahl von Bundesbuergern ueber das gesamte EU-Ausland wird vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben. Insofern dient dieser Entwurf unserer Sache vielleicht sogar mehr, als er ihr schadet.

Viele Gruesse,

M. Stock
21. November 2006: Von Gregor FISCHER an Michael Stock
Eine Mehrheit der Politiker und Beamten flüchten in ihrer Unfähigkeit zum Aktivismus. Wir Piloten und Flugzeugeigner werden in den nächsten Jahren noch ganz andere Einschränkungen und vor allem Kostenlawinen erleben!

Die ZUP ist eine lächerliche Alibiübung, welche aber mindestens aufzeigen konnte, dass die Fliegergemeinde weder Lobby noch Solidarität aufweist. Natürlich wird diese peinliche Verordnung nächstens gekippt, aber was bleibt sind S-Transponder, immer höhere Gebühren, gesperrte Lufträume und vor allem viel zu hohe Treibstoffpreise.

Die General Aviation in Europa ist in Agonie und wird in 5, 10 Jahren praktisch verschwunden sein.
21. November 2006: Von Andreas Heinzgen an Gregor FISCHER
Aus persönlicher Betroffenheit würde mich interessieren: Gibt es auch schon ein ZUP-Urteil eines Berliner Gerichtes?

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