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6. November 2005: Von Intrepid an 
Zitat: "Der Privatunternehmer muss seine Tätigkeit versteuern, seine Piloten sind CPLer und werden entsprechend vergütet. Seine Flugzeuge müssen öfter zur Wartung, er muss Geschäftsräume unterhalten und Angestellte bezahlen"

Und nicht nur das. Er muss ein Betreiberzeugnis nach JAR-OPS haben, er muss Postholder beschäftigen/bezahlen, halbjährliche Checkflüge absolvieren lassen (sprich bezahlen, auch VFR!). Sich auditieren lassen, regelmäßige Überprüfungen der Behörde erleben (mit entsprechenden Gebühren belegt).

Und daneben kutschieren PPL-Piloten, Ultraleichtflieger etc. öffentlich umworben Passagiere und die aufsichtführende Behörde schaut weg (hier: Landesluftfahrtbehörden als Aufsicht über die Verkehrslandeplätze, Sonderlandeplätze und Segelfluggelände)! Seit Jahr und Tag! Alltag in Deutschland.

Aber das liegt eventuell an dem Interessenskonflikt der Mitarbeiter der aufsichtführenden Behörde, die sich diese "Gastflüge" als Zuverdienst für ihren Verein am Heimatort ja selber wünschen. Mich würde mal eine Statistik interessieren, wieviele Behördenmitarbeiter den Vereins- bzw. Hobbypiloten zuzuzählen sind und wieviele der gewerblichen Luftfahrt.
7. November 2005: Von  an Intrepid
Hallo zusammen,

dass die momentanen Regelungen und Auslegungen der §20 LuftVG i.V.m. §24 LuftVZO mehr als unbefriedigend sind steht wohl außer Frage, was aber an selbstherrlicher "Eigennützigkeit" von den Herren Gewerblich-Fliegern verlangt wird ist schon mehr als abenteuerlich...

Obwohl ich die berechtigten Interessen gewerbl. Luftfahrtunternehmen durchaus verstehen kann, sollten die Herren Unternehmer, die ständig von Bürokratieabbau reden, mehr Eigenverantwortung und persönlicher Freiheit reden, mal schön auf dem Teppich bleiben, und hier auf einmal wird wieder nach dem Staat gerufen...

Denn:
z.B. jeder Sportverein hat das Recht und auch die Notwendigkeit, sein Anliegen und seinen Sport der Öffentlichkeit / Bürger näher zu bringen.
Alle Möglichkeiten, die normale Vereine haben, Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, werden den Luftsportvereinen abgesprochen! Das kanns es ja wohl nicht sein.
Ein gut organisierter Verein bildet auch nur Vereinsmitglieder aus, schließlich will er Nachwuchs haben.
Daher sind in der Regel auch die Mitgliedschaft Pflicht!
Wo hier das Problem liegen soll, erschließt sich mir nicht.
(Artikel 9Abs. 1 und 3 GG)

Das geht offenbar, wenn man den PuF-Artikel zu Augsburg liest, soweit das Unternehmer sich mehr mit Abmahnungen, beschäftigen, als mit dem Kerngeschäft... könnte man bei der Lektüre zumindest vermuten.

Was ich allerdings unerhört finde ist, dass dies - lt. PuF -offenbar soweit geht, dass Studenten in Finanznöten als fingierte Flugschlüer etc. zur Aufdecken eines "vermeintlichen" unlauteren Wettbewerbers durch die Lande ziehen, um hinterher die große Anwaltskeule aus dem Sack holen zu lassen.
Als was ich eine solche Vorgehensweise bezeichnen würde, lasse ich hier lieber weg...

Klar ist, dass an Flugplätzen, an denen sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Vereine sind, anders Verfahren werden muss. Erwachsene Menschen sollten dies aber durch Gespräche regeln können und nicht solche "Tänze" aufführen.

Was das Engagement von Behördenmitarbeitern in Aero-Clubs betrifft, so sind die Äußerungen der beiden Vorredner ja wohl völlig daneben...

Zitat:
"Aber das liegt eventuell an dem Interessenskonflikt der Mitarbeiter der aufsichtführenden Behörde,..."

FALSCH!
Piloten, die z.B. einen CPL, ATPL haben und bei einer entsprechenden Behörde arbeiten, dürfen NICHT am Einsatz-Flugplatz einer wie auch immer gearteten gewerblichen fliegerischen (Free-Lancing etc.) nachgehen, nämlich aus genau den Gründen eines Interessenkonfliktes.

Ein normaler PPL-A Inhaber, der sein Recht nach Artikel 2 GG ausübt und sich in einem (Luftsport-)Verein engagiert und dort auch fliegt, kann dies jederzeit tun, schließlich tut er dies in seiner Freizeit! Hier gibt es keinen Interessenkonflikt!
Diese Grenze sollte jeder Behördenmitarbeiter kennen und entsprechend verfahren. Normalerweise klappt dies auch!

Die Argumentationsweise der beiden o.g. Herren, die ja schon fast einem Verbot der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten gleich kommt, hat in der geäußerten Form vor keinem Gericht bestand. Eine so fadenscheinige, durchschaubare und von Eigennutz bzw. Selbstschutz geleitete Argumentation ist ja schon peinlich. Da wird verzweifelt alles herausgekramt, was man nur irgendwo in der Rechtsberatungskiste finden kann.
Armselig...###-MYBR-###
Zitat:
"... die sich diese "Gastflüge" als Zuverdienst für ihren Verein am Heimatort ja selber wünschen."

Als Zuverdienst absolut abzulehen! Da geb ich Ihnen Recht.
Aber die überwiegende Mehrheit fliegt zum Stundensammeln und nicht um einen Gewinn zu erzielen. Das hat nämlich etwas mit der Philosophie einer Vereinsmitgliedschaft zu tun.

Zitat:
"... Mich würde mal eine Statistik interessieren, wieviele Behördenmitarbeiter den Vereins- bzw. Hobbypiloten zuzuzählen sind und wieviele der gewerblichen Luftfahrt."

Ja und?????
Wollen Sie die Vereinsmitgliedschaft verbieten? Ist ja lächerlich! Bei der Gewerblichkeit siehts da schon anders aus!
Genau das ist ja gerade die Krux der derzeitigen luftrechtlichen Regelung / Problematik, dass es eben nicht zur Zufriedenheit aller EINDEUTIG geregelt ist!

Und noch eines an die Adresse der o.g. "Hüter des Wettbewerbes":
Die Frage der Anzahl der "Behördenmitarbeiter", die ggf. auch gewerblich tätig sind, stellt sich eigentlich anders:
Es gibt genug Fluglehrer oder Anerkannte Sachverständige für Checkflüge etc., die zwar nicht direkt von der Behörde angestellt, wohl aber für diese tätig werden, gleichzeitig sind sie aber auch gewerblich tätig.
Das ist wohl dann in Ordnung?

Oder sollte man nicht auch da den Maßstab des Interessenkonfliktes anführen, denn dem Fluglehrer auf der eínen Seite, könnte man auch entsprechende geschäftsmäßiges Interesse daran "unterstellen", dass er bei den späteren Checkflügen auch genug "Kundschaft" hat...

Das Thema ist ein weites, konfliktbehaftetes Feld, das dringend eindeutigerer Regelungen bedarf, ansonsten geht das gegenseitige Anschwärzen weiter, was der Allgemeinen Luftfahrt in einem Land, das in seiner Mehrheit sowieso ein "riesiges Problem" mit der privaten Fligerei hat, noch mehr Wasser auf die Mühlen gibt.

Und das kann keinesfalls im Interesse IRGENDEINER Seite sein!

Übrigens, was ist mit der Statistik / Anzahl der Piloten, die heute als ATPLer Airliner kutschieren, aber in Ihrer Freizeit weiterhin Ihrem Verein z.B. als Segelflieger oder ehrenamtlicher Fluglehrer treu sind (was unbeschritten ein Vorteil für die Schüler ist, denn sie haben eine Profi an Ihrer Seite), weil sie dort das Fliegen gelernt haben????

Wollen Sie dies auch verbieten?
Über 70% der heutigen Linienpiloten haben ihr Handwerk in der allgmeinen Luftfahrt bzw. in Vereinen begonnen und das Fliegen gelernt.

Haben die o.g. Herren eigentlich schon Ihre Wurzel vergessen oder wurden Sie bereits mit der "Lizenz in den Windeln" geboren???

Denken Sie mal darüber nach...

Grüße,
TS
7. November 2005: Von Intrepid an 
Wenn der Besucher eines Flugplatzes sich bei dem Mitglied eines Vereines über die Tätigkeiten in diesem Verein erkundigt, zur Veranschaulichung im Vereinsflugzeug mitgenommen wird, sich anschließend über die entstandenen Kosten unterichten lässt und einen entsprechenden Betrag in die Vereinskasse bezahlt, sehe ich auch nicht das Problem.

Wenn aber an einem schwarzen Brett am Eingang zum Flugplatz eine Karte der Umgebung mit Luftaufnahmen der Sehenswürdigkeiten, Routenführungen und festen Preisen aufgehangen ist, kann ich den Unterschied zu den Tätigkeiten eines gewerblichen Luftfahrtunternehmens nicht erkennen mit der einen Ausnahme: das Unternehmen muss einen erheblichen Aufwand betreiben, solche Flüge anzubieten, der Verein nicht.

Solche Werbung von Privatpersonen um "Mitflieger" findet man ja sogar gelegentlich z.B. im Internet bzw. bei ebay.

Vereine schreiben auch an die Flughafengebäude Aufrufe wie "Rundflüge", und ein Zusammenhang zum Werben um Mitgliedschaft ist nicht zu erkennen. Es werden z.B. die Besucher eines Campingplatzes in der Umgebeung beworben, die 2 Wochen später wieder aus dem Urlaub abreisen.

Gewerbliche Unternehmen, die zu großen Teilen ihren Umsatz mit Rundflügen erwirtschaftet haben, melden Insolvenz und an diese Stelle treten Vereine, die jetzt (sogar preisgünstiger, natürlich!) die Geschäfte übernehmen. Und diese Vereine haben feste Mitarbeiter mit festem Gehalt! Aber kein Betreiberzeugnis, keine Berufspiloten etc. Das kann es wirklich nicht sein.

Dann soll doch das Rundfluggeschäft offiziell und gänzlich jederman möglich sein. Der Unternehmer meldet ein Gewerbe an, versteuert seine Einnahmen und beschäftigt jeden beliebigen Piloten mit gültiger Lizenz, läßt seine Flugzeuge von einem "Motorflugwart" in Schuß halten und verzichtet auf das ganze Brimborium wie AOC, Checkflüge, Stundennachweise und und und.
7. November 2005: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

Zitat:
"... und an diese Stelle treten Vereine, die jetzt (sogar preisgünstiger, natürlich!) die Geschäfte übernehmen. Und diese Vereine haben feste Mitarbeiter mit festem Gehalt! Aber kein Betreiberzeugnis, keine Berufspiloten etc. Das kann es wirklich nicht sein."

Absolut richtig! Da sind wir aber voll einer Meinung, denn hier wäre eine offensichtliche Gewinnerzielungsabsicht und Professionalität gegeben, was dem Wesen eines Vereins absolut zu wider läuft. Keine Frage!

Grüße,
TS
7. November 2005: Von  an 
Herr Schmidt,

Wenn es um einen Sachverhalt geht, verliere ich schnell das Vertrauen in der Berichterstattung, wenn gleichzeitig persönliche Angriffe mit nicht nachgewiesenen, Ruf schädigenden Behauptungen für die Beweisführung herhalten sollen.

Entweder sind „ die momentanen Regelungen und Auslegungen der §20 LuftVG i.V.m. §24 LuftVZO mehr als unbefriedigend“ –oder ich bin vollends für die freie Gewerbetätigkeit für jedermann. Ob die Augsburger Flugschule PC-korrekt im Sinne der Haager Landkriegsordnung handelte interessiert mich nur zweitrangig.

Fest steht, dass Luftfahrtunternehmen einerseits mit größtenteils widersinnigen behördlichen Auflagen (und Kosten) belastet werden, während andererseits Privatpersonen als UL-Flieger, PPLer, Vereine oder Flugschulen offenbar völlig frei sich gewerblich in der Luft entfalten können.

Fest steht ferner, dass in dem o.a. Artikel PuF Stellung bezieht gegen nachvollziehbaren Interessen der professionellen, gewerblichen Luftfahrt. Schade!
7. November 2005: Von RotorHead an Intrepid
Nebenbei bemerkt ist für gewerbliche Rundflüge kein AOC nach JAR-OPS notwendig (§ 20 Abs. 1 LuftVG). Das AOC nach JAR-OPS ist nur für Beförderung von Passagieren, Fracht und Post zwischen verschieden Orten notwenig. Die Genehmigung für gewerbliche Rundflüge usw. gem. § 20 Abs. 1 LuftVG wird in § 62 LuftVZO geregelt.
7. November 2005: Von  an RotorHead
Was ist AOC ?
7. November 2005: Von Intrepid an 
Luftverkehrsbetreiberzeugnis bzw. Air Operator Certificate bzw. AOC, muss in jedem gewerblich genutzten Luftfahrzeug mitgeführt werden
7. November 2005: Von Intrepid an RotorHead
Ja, es gibt eine Betriebsgenehmigung nach §20 LuftVG. Wer diese Genehmigung hat, darf nur Rundflüge machen. Er muß aber auch einen Großteil der üblichen Auflagen erfüllen (CPL, Checkflüge, Werftzwang, Dokumentation etc.). Er darf nicht an einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz wieder landen.
7. November 2005: Von  an Intrepid
Interessant. Hat jemand mit so einer AOC Erfahrung bzw. ist es"ein großer Akt", diese AOC zu bekommen?
8. November 2005: Von Intrepid an 
Jeppesen bietet das Erstellen eines AOC als Service an. Preise sind mir aktuell nicht bekannt, ich habe so im Gedächtnis: 15.000.- EUR für das Script, und dann mehrere Termine bei Jeppesen zur Anpassung an das Luftfahrtunternehmen. So dass für ein Unternehmen mit einem halben Dutzend kleiner Flugzeuge (VFR) noch ca. 10.000.- EUR dazukommen.
9. November 2005: Von  an Intrepid
Und wozu das Ganze? Jeder kann mit achtzig Jahren, ohne CPL und ohne Luftfahrtunternehmen eine Flugschule gründen oder (noch besser) eine Flotte von ULs betreiben. (die 450 Kg-Regelung ist inzwischen eine Farce); er kann Rundflüge und Charterflüge anbieten, täglich endlos gewerblich fliegen etc. etc. Und muss sich nicht von idiotischen Provinz Luftfahrtbehörden drangsalieren lassen. Und wenn keine Quittung verlangt wird, fallen keine Steuern an.

Ein Luftfahrtunternehmer könnte unter diesen Bedingungen sich noch so sehr abstrampeln - auch mit der üblichen Selbstausbeutung könnte er auch kaum überleben.

Die hier praktizierten ICAO-Ausnahmeregelungen sind nicht vertretbar. Die Neuordnung im Rahmen einer EU-Gesamtregelung ist schon lange fällig.
9. November 2005: Von Stefan Jaudas an 
Lieber Herr Villiers,

"Jeder kann mit achtzig Jahren, ohne CPL und ohne Luftfahrtunternehmen eine Flugschule gründen oder (noch besser) eine Flotte von ULs betreiben. (die 450 Kg-Regelung ist inzwischen eine Farce); er kann Rundflüge und Charterflüge anbieten, täglich endlos gewerblich fliegen etc. etc."

Natürlich, können kann man immer. Aber man darf eben nicht.

Man kann auch auf der linken Seite der Autobahn fahren. Darf man auch nicht. Oder Steuern hinterziehen. Oder was-weis-ich nicht alles.

"Und muss sich nicht von idiotischen Provinz Luftfahrtbehörden drangsalieren lassen. Und wenn keine Quittung verlangt wird, fallen keine Steuern an."

Da schlagen Sie die "Typisch Deutsche Lösung Aller Probleme" (TM) vor. Wenn es Verzug und Mißstände beim Vollzug bestehender Regeln gibt, dann muß man natürlich die Regeln massiv verstärken. Anstatt dafür zu sorgen, daß der Vollzug verbessert wird. Man meint den Esel und prügelt den Sack. Wenn man vergessen hat zu tanken, und der Tank leer ist, dann ist das Auto kaputt und der Fahrzeughersteller schuld ... *LOL*

Dann reden Sie doch mit diesen Luftfahrtbehörden, anstatt diese als Idioten zu beschimpfen. Und wenn Sie gleich dabei sind, reden Sie auch gleich mit dem Finanzamt, das ist wahrscheinlich sogar effizienter.

Wenn Sie bei Berlin ein Problem haben sollten, dann lösen Sie es bitte auch bei Ihnen. Und machen Sie es bitte nicht zum Problem des Rests der Republik. Verstecken Sie sich nicht hinter der Allgemeinheit. Obwohl, das wäre eine typisch reichshauptstädtische Herangehensweise ...

"Die Neuordnung im Rahmen einer EU-Gesamtregelung ist schon lange fällig."

Oh Gott! Wer glaubt denn noch an die EU?

Ach ja, das ist ein Irrglaube, daß das Verbieten aller nichtgewerblichen Rundflüge auch nur einen zusätzlichen Passagier für die gewerblichen Betreiber generiert. Oder glauben Sie etwa, alle Welt fährt in Zukunft hunderte Kilometer nach München, Stuttgart, Hannover, Augsburg oder Straußberg, wenn der Verein im Nachbardorf keine Rundflüge mehr machen darf?

MfG

StefanJ (Provinzler)
9. November 2005: Von  an Stefan Jaudas
Ach StefanJ!

Er "darf" es doch!!

Und auch mit 85 Jahren darf er UL fliegen - und zwar auch gewerblich. Und behaupten Sie nur, sie würden keine Flugschule kennen mit Rundflug-Angebot ... dreist mit Flugplatz-Reklameschild und Internetpräsenz.

Setzen Sie sich ruhig mit dem Finanzamt in Verbindung. Dann folgt prompt einen Hetzartikel des Segelfliegers Brill.
9. November 2005: Von Michael Hermann an 
Lieber Herr Villiers,

ich empfinde das auch als ziemlichen Rundumschlag.
In unserem Verein (inkl. Flugschule) werden tatsächlich Rundflüge angeboten. Soweit ich das in mehreren Jahren Mitgliedschaft gesehen habe, gibt es dazu einen(!!) Zettel im Format DIN A5, der neben der Eingangstür zum Vereinslokal klebt.
Im Internet (www.edmy.de) habe ich erst gar nichts dazu gefunden, vielleicht bin auch nur zu blöd zum finden.
Also so richtig aggressiv scheint mir das nicht.
Zudem -wenn ich die Konditionen richtig verstanden habe- kommen bei *vollbesetzter* Maschine so ziemlich genau die vereinsinternen Kosten raus. Wobei man sowieso selten 3 Leute hat, die in Summe leicht genug sind :/
Wenn weniger -> Pilot zahlt drauf und macht es meist wohl auch gar nicht erst.

Es gibt auch eine UL-Schule. Rundflüge kann man da meiner Kenntnis nach nicht "buchen", weiss ich aber zugegebenermassen nicht genau. Ich sehe da jedenfalls ausser Flugschülern keinen sonstigen Betrieb.

Michael
9. November 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

dann tun Sie doch mal Butter bei die Fische.

Hat der von Ihnen geschmähte UL-Opa eine Homepage? Oder einen Firmennamen? Oder sonst einen Namen?

MfG

StefanJ
9. November 2005: Von  an Stefan Jaudas
Aber StefenJ (Prvinzler)! Bitte nicht so naiv!
Wenn Luft-und Finanzämter alle Homepages der Flugschulen, Vereine und Mitflugzentralen durchforsten würden (von Privatfliegern ganz abgesehen) könnte womöglich die Staatsverschuldung bedeutend verringert werden. Ich warte ohnehin, als "Nestbeschmutzer" beschimpft zu werden - aber ich kann den Augsburger Flugunternehmer schon verstehen.
9. November 2005: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Villiers,

das beantwortet nicht meine Frage.

Abgesehen davon, eine Firma in EDDS hat nicht gewartet, bis irgendein Amt irgendwelche Homepages durchforstet, das haben die selber getan.

Was ist, doch nichts dahinter?

MfG

StefanJ

P.S.: Zum Thema "Nestbeschmutzung" sage ich jetzt mal nichts ...
9. November 2005: Von  an Stefan Jaudas
Frage? Fragen haben Fragezeichen.

Zum Thema "Nestbeschmutzung" ist alles klar: Ohne mit dem Betroffenen in Augsburg überhaupt ein Wort zu reden (d.h. ohne redlich zu recherchieren) - gleich losschlagen. Oh wie mutig! Da sind wir uns alle einig - das muss ja ein Schurke sein; und wer das bezweifelt - ebenso!
16. Dezember 2005: Von Markus Engelmoser an 
Die Problematik der der Rundflüge mit kleinen Einmots zur Aufbesserung der Vereinskasse ist ja vernachlässigbar. Das tun doch alle Vereine irgendwie: Flying for Fuel...

Ein echtes Flugunternehmen macht gewerblichen Personentransport mit anständigen Flugzeugen und nicht Lufttaufen-Zirkus. Ich sehe hier keine Konkurrenz.

Schlimmer ist es in der Schweiz: Da fliegen private Eigentümer mit Jets und Turboprops als Annex-Fluggeräte irgendeiner Heli-Schule (da dort ein AOC vorhanden) mit zollfreiem Jet-Fuel umher - immerhin pro Tankfüllung einige hundert Euro weniger, als ein privater Betreiber zahlen muss. Da gehts also um grosse Summen - und trotzdem lässt man die Schlauberger unbehelligt. Wenn sich die Piloten gegenseitig anzeigen und denunzieren wie in Deutschland leider offensichtlich, geht bald die ganze private Luftfahrt zu Grunde. Das ist noch hässlicher als die Betrüger.

Wir wollen doch alle fliegen und versuchen, dies irgendwie zu finanzieren. Also lasst doch allen Beteiligten das bisschen Luft zum Leben! In einigen Jahren ist es eh vorbei...
17. Dezember 2005: Von Rudolf Winter an Markus Engelmoser
Lieber Aviator,

die "kleinen" Rundflüge gegen Fuel sind vernachlässigbar...

Das ich nicht lache!! Es ist geradezu schizophren, mit welchem unterschiedlichen Maßstab hier gemessen wird. WARUM sollte jemand ein Luftfahrtunternehmen gründen und betrieben wenn jeder PPL'er um seine Mindeststunden zusammen zu bekommen Flüge gegen Entgelt durchführt?

Mal ganz abgesehen vom Sicherheitsaspekt... Kein Geld, keine Flugstunden, keine Erfahrung aber in der Vereins Cessna nur in der Luft wenn der Flieger voll ist und die Paxe den Flug bezahlen...

Nein, das Flüge gegen Entgelt und damit meine ich auch beworbene Selbstkostenflüge nur durch Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden dürfen hat durchaus seinen Sinn...

Unglaublich ist auch, wieviele Flugschulen gewerblichen Passagier und Frachttransport durchführen und dreisterweise sogar dafür werben. Nein, wer gegen Entgelt fliegen will und seis auch der "Vereinsopa" hat dies im Rahmen eine Luftfahrtunternehmens zu tun.

Viele Grüße
R. Winter
18. Dezember 2005: Von  an Rudolf Winter
Hallo,

Zitat:
"Nein, wer gegen Entgelt fliegen will und seis auch der "Vereinsopa" hat dies im Rahmen eine Luftfahrtunternehmens zu tun."
Zitat Ende

Da kann ich nur sagen: Armes Deutschland!
Gott sei Dank sieht das der §20 LuftVG etwas anders...

Was Sie fordern bedeuted im Klartext, dass jeder PPLer nur noch alleine in der Vereins-Cessna rumfliegen soll / darf.
Dies durchzusetzen ist sowas von abwegig und sinnlos, dass es wohl nicht umsetzbar ist.

Zum Vergleich:
Nach Ihrer Argumentation müßte es dann auch verboten werden, wenn ich gegen Spritgeld meine Freunde mit dem Privat- oder Mietwagen zum Flughafen fahre.
Schließlich müßte dies nach Ihrer Ansicht ein gewerbliches Unternehmen, also in diesem Falle ein Taxi- oder Busunternehmer tun... sie wissen schon: Personenbeförderung!

Ich denke dieses Beispiel macht die Absurdität solch rigoroser Forderungen deutlich!

Wir sollten alle dafür eintreten, dass die Regelungen im §20 LuftVG ergänzt und präzisiert werden, damti alle gütlich miteinander auskommen können.

Grüße,
TS
18. Dezember 2005: Von Intrepid an 
Hallo Herr Schmidt,

wenn die Grenze zwischen erlaubt und verboten micht eindeutig ist, ab wann ist denn Ihrer Ansicht nach die Mitnahme von Fluggästen verboten?
18. Dezember 2005: Von  an Intrepid
Hallo Herr Müller,

ist gibt keine Möglichkeit (Grenze).
Mit welchem Recht wollen Sie denn eine GENERELLE Mitnahme von Fluggästen verbieten? Nur weil sie vielleicht vermeintlich Ihre Geschäftsinteressen gefährdet sehen und das vielleicht auch noch bundesweit überwachen müssten?
Schwaches Argument...

Wer will mir denn verbieten (gem. §20 LuftVG) in Flugzeugen, die für nicht mehr als 4 Personen zugelassen sind, Fluggäste mitzunehmen? Fluggäste sind alle die Personen, die KEINE entsprechende Lizenz zum Führen des benutzten Luftfahrzeuges besitzen.

In dem entsprechenden Absatz des §20 ist doch relativ (aber eben für die Unterscheidung zwischen gewerbl. und privat nicht mehr genügend klar) unterschieden, wo eine "Grenze" zu ziehen ist.

Zitat:
"Auch der nichtgewerbsmäßige Verkehr gegen Entgelt bedarf grundsätzlich einer luftrechtlichen Genehmigung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Flüge

> zum Absetzen von Fallschirmspringern und
> mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen zugelassen sind"
Zitat Ende

Genau hier liegt die Problematik. Der Gesetzgeber hat bei der Neufassung des §20 LuftVG eben keine genügend klaren Vorgaben geschaffen, die die eine oder andere Zuordnung klarstellen.

Im Einvernehmen mit allen Beteiligten Gruppen, sollte man hier doch eine Ergänzung des §20 LuftVG anstreben.

Zitat aus Luftrecht-Online.de:
"###-MYBR-###Selbstkosten
Die oben aufgeführten Kriterien wurden vom Gesetzgeber mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432) eingeführt. Die Neufassung von § 20 LuftVG war von dem Bemühen geprägt, die seinerzeit vorhandene Selbstkostenregelung ERSATZLOS zu beseitigen. Der Gesetzgeber sah in der Selbstkostenregelung alter Art einen Umgehungstatbestand, der insbesondere nicht der Tatsache Rechnung trug, dass „der Begriff der Selbstkosten mit einer Fülle von gewinnermöglichenden Bestandteilen aufgefüllt wurde“ (vgl. BT-Drucksache 13/9513 S. 29).

Eine klare Abgrenzung des gewerbsmäßigen zum nichtgewerbsmäßigen Verkehr wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht vorgenommen. Diese Abgrenzung bereitet nach wie vor Schwierigkeiten."
Zitat Ende

In diesem Zusammenhang sind auch die Ausführungen im Fliegermagazin unter Streitfragen interessant:
https://www.fliegermagazin-shop.de/index.php?https://cm.jahr-tsv.de/fliegermagazin/internet/streitfragen/fragen/selbstkostenflug1.php

Es kann nicht sein, dass nur ein gewerbliches Unternehmen quasi das Alleinrecht an der Beförderung von Fluggästen hat.
Dies ist auch durch die o.g. Ausnahmen unterbunden.

Ich will nach wie vor meine Freundin, Eltern oder Freunde mitnehmen können, ohne mit Ihnen, Herr Müller, oder anderen jedesmal eine Grundsatzdiskussion führen zu müssen.
Dies ist wohl auch im Hinblick auf Art.11 GG und meinem in diesem Zusammenhang, Recht auf freie Wahl des Verkehrsmittels eher unwahrscheinlich.

Grüße
TS
18. Dezember 2005: Von RotorHead an 
Beitrag vom Autor gelöscht

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