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25. Februar 2025 10:37 Uhr: Von Reinhard Haselwanter an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Im von Sven verlinkten Artikel ist das alles sehr gut zusammengefasst. Das Problem ist vielmehr, dass es keine Kotrollmechanismen gibt. Es ist nur eine "soll-Empfehlung", dass ein Wintersportler seine Ausrüstung jährlich überprüfen lassen soll. Beim KFZ ist das (zum Glück) seit JAhrzehnten schon anders...

Passiert bei uns ein Skiunfall, ist die erste Frage der (meist Deutschen) Privatkrankenversicherungen: "Sind eigene/private Ski oder Leihski involviert ?" Wenn der Kunde einen Sturz mit Leihski hatte, scheint es mittlerweile Standart-Prozedere bei den KV´s zu sein, eine Klagsandrohung für Hubschreubereinsatz-/Rettungs-/Heilkostenersatz etc. gegen den Unternehmer/Skiverleiher zu senden (weis ich aus Gesprächen mit meinen Mitbewerbern im ganzen Land bei div. Branchentreffs). Aufgabe des Haftpflichtversicherers des Unternehmens ist es dann mit sehr großer Regelmäßigkeit, die "unbegründeten Ansprüche abzuwehren", wie es in den Vertragsbedingungen heisst. Dass dies aber einen Unternehmer oft über Monate (bis zur Abweisung) nicht gut schlafen lässt, ist auch klar. Wäre im Falle von unberechtigter Beschuldigung des Unternehmens eine entsprechende Zahlung durch das begehrende Privat-Krankenversicherungsunternehmen zu leisten, würde sich dies vielleicht auch wieder auf ein erträglicheres Maß eingrenzen. Ein Vertreter der Versicherungswirtschaft meinte mal bei einem solchen Treff, dass wenn ca. nur jede fünfte Forderung der KV zu einer Zahlung führt, dieses "Geschäftsmodell" sich schon lohnen würde...

Wenn Du hingegen mit Deinen Privatskiern einen Sturz und damit verbunden eine Verletzung erleidest, ist die Krankenversicherung i.d.R. mangels bestehender Regularien leistungspflichtig (ich kann mit den 50 Jahre alten Skiern meines Opa´s und dessen Schuhen ohne Probleme auf jeder Piste talwärts wedeln. Wenn ich dann ein Sturzgeschehen habe, in dessen Folge ich komplizierte OP´s brauche, ist das zwar nicht angenehm, aber ich kann als Privatperson nicht von der KV in Regress genommen werden - leider). ...

Edit: Wir als fachkundige Personen weisen natürlich sofort darauf hin, wenn eine unzulässige Paarung aus Ski und Skischuhen vorliegt. Viele Kunden wollen es dann aber nicht verstehen, wenn man die (fachmännische) Einstellung einer solchen Skibindung abweist und meinen: "das können Sie doch so, ohne Beleg, machen !". Tod und Teufel würde ich tun, um so einen Haftpflichtfall zu produzieren. Auch die Kosten für eine Skibindungfseinstellung sind dadurch natürlich stark gestiegen (Anschaffung & Wartung Prüfgerät, notwendige wiederkehrende Begutachtung des Geräts, Mitarbeiter-Schulung und - nicht zuletzt - gestiegene Haftpflichtprämien für das Unternehmen lassen den Preis für so eine "5 Minuten-Tätigkeit" schon ordentlich steigen. Der Kundenunmut trifft aber dann wieder nicht das Internet, welches die neuen Skischuhe ohne Beratung verkauft hat, sondern den niedergelassenen Handel vor Ort ("Was is denn da so teuer ???"...


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