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23. November 2018: Von Malte Höltken an Helmut Franz

Keine Ahnung, sag' Du es mir? Soweit mir bekannt ist, erstreckt sich die ATO-Pflicht in Europa nur auf einen kleinen Teil der IR-Schulung.

23. November 2018: Von Chris _____ an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Keine Ahnung, sag' Du es mir? Soweit mir bekannt ist, erstreckt sich die ATO-Pflicht in Europa nur auf einen kleinen Teil der IR-Schulung.

Ich musste mir für meine VFR-Umschreibung einen Club suchen, dessen Flieger CAMO-gewartet ist. Ich weiß bis heute nicht, ob das wirklich ein rechtliches Erfordernis war, aber so wurde es mir mitgeteilt. Alleine das hat für mich bedeutet: in einen zweiten Club eintreten, mich mit dem dortigen Flieger vertraut machen, hierzu einige Extra-Schulungsstunden in Anspruch nehmen.

Meine IFR-Umschreibung ging dann sogar leichter. Dafür war auch ein privates N-reg. ok.

Eine ATO habe ich nie von innen gesehen, jedenfalls nicht als "Schüler". Nichts gegen ATOs!

Die Erleichterungen nach 2014 habe ich in Anspruch genommen und sehr geschätzt, dennoch ist mir bis heute nicht klar, warum man meinen US-Schein nicht einfach hätte anerkennen können. Von mir aus mit einer Theorieprüfung in Luftrecht, wegen der anderen Lufträume.

Und was soll der LAPL? Warum ist der auf VFR beschränkt? Warum sind da die Medical-Erfordernisse geringer? Sind die Leute gesünder?

Und dann der UL-Sektor. Nochmal eine Hierarchiestufe. Und die fliegen auch Flugzeuge, egal ob manche hier mit dem juristischen Begriff "Luftsportgeräte" rumsticheln. Warum dürfen die nicht IFR machen? Ist doch der gleiche Himmel, in dem wir alle fliegen...


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