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12. September 2018: Von Chris _____ an Tee Jay

Es fällt auch noch was auf: die Pilotenschaft ist ja extrem divers (vom fliegenden Regenschirm bis selbst geflogenem mehrstrahligen Jet). Da ist auch die Frage, wie hoch eigentlich Bußgelder sein sollten?

2000 EUR wurden hier verhängt. Das mögen für manchen UL-Flieger das Jahresbudget sein, während der Jet-Set-Kollege davon gerade mal die Platzrunde bestreitet.

Gibt es eigentlich einen Standard-Bußgeldkatalog für die Luftfahrt? Wenn nein, wie bemisst das BAF dann seine Bussgeldforderung?

12. September 2018: Von Johannes König an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Bußgelder sollten entweder standartisiert sein (Bußgeldtabelle im deutschen Straßenverkehr) oder an das Einkommen gekoppelt. Dies ist z.B. in Finnland der Fall und führt da bei wohlhabenden Verkehrssündern immer wieder zu kuriosen Bußgeldern, siehe z.B. diesen Spiegel-Artikel.

Vor allem eines sollten Sie aber sein: Transparent. Bußgelder nach Gusto durch Behördenvertreter und/oder Richter festsetzen zu lassen, finde ich ein Unding. Das kann dann ganz schnell und Neid-Gedanken oder in eine "Der hats mal verdient"-Geisteshaltung umkippen. In Ingos Analyse kommt diese Problematik ja auch zum Vorschein. Oben steht, das Recht soll emotionslos sein. Weiter unten steht dann (Zitat): "Hinzu kommt, für Richter ist Fliegen in der Regel erst einmal elitär, weil teuer."

Eine Frage stellt sich mir da schon. Im Straßenverkehr gibt es eine transparente Tabelle, in der ich feststellen kann, was mir blüht, wenn ich eine rote Ampel überfahre: https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

Warum gibts sowas eigentlich nicht auch in der Luftfahrt? Rote Ampel ist ja vergleichbar z.B. mit einem Take-Off ohne Clearance.

12. September 2018: Von Jens Richter an Johannes König

Den Bussgeldkatalog fände ich auch die transparenteste Variante.

Wahrscheinlich liegt es an der Zahl der möglichen Betroffenen: ca. 20.000 Pilot(inn)en mit Lizenz gegen ca. 40 Mio Autofahrer(innen), dass sich dem keiner annimmt.

Mich würde es interessieren, wieviele OWi-Verfahren pro Jahr durch das Amt gegen Piloten eingeleitet werden.

12. September 2018: Von Malte Höltken an Jens Richter Bewertung: +2.00 [2]

Mich würde es interessieren, wieviele OWi-Verfahren pro Jahr durch das Amt gegen Piloten eingeleitet werden.

2015 waren es etwa 740. (299 Einflüge in C und D; 143 Abweichungen von Start- und Landestrecken, 121 Verluste der dauernden Hörbereitschaft, 57 Verstöße bei Bewegungen am Boden, 30 Abweichungen von Freigaben, 28 Einflüge in Beschränkungsgebiete und ein paar "Sonstige"). Einflüge in C und D sollen seit 2009 deutlich gestiegen sein.

Quelle: https://www.baf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen_BAF/BAF_Jahresbericht_2015_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Auch interessant: https://www.baf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen_BAF/BAF_Jahresbericht_2014_2009.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Seite 32 ff

13. September 2018: Von Michael Höck an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

"Das Gericht und auch die Behördenvertreter machen klar, dass diese vier Punkte kein Verstoß gewesen wären, wenn der Pilot „Canceling IFR“ statt „I like to go visual“ gesagt oder eine Notlage deklariert hätte."

DAS ist der eigentliche Skandal.

13. September 2018: Von Andreas Ni an Michael Höck

Siehe mein post weiter oben, Michael. Wir sind da völlig einer Meinung. So ziemlich jeder andere deutsche Richter wäre meiner Auffassung gefolgt.


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