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12. September 2018: Von Jens Richter an Johannes König

Den Bussgeldkatalog fände ich auch die transparenteste Variante.

Wahrscheinlich liegt es an der Zahl der möglichen Betroffenen: ca. 20.000 Pilot(inn)en mit Lizenz gegen ca. 40 Mio Autofahrer(innen), dass sich dem keiner annimmt.

Mich würde es interessieren, wieviele OWi-Verfahren pro Jahr durch das Amt gegen Piloten eingeleitet werden.

12. September 2018: Von Malte Höltken an Jens Richter Bewertung: +2.00 [2]

Mich würde es interessieren, wieviele OWi-Verfahren pro Jahr durch das Amt gegen Piloten eingeleitet werden.

2015 waren es etwa 740. (299 Einflüge in C und D; 143 Abweichungen von Start- und Landestrecken, 121 Verluste der dauernden Hörbereitschaft, 57 Verstöße bei Bewegungen am Boden, 30 Abweichungen von Freigaben, 28 Einflüge in Beschränkungsgebiete und ein paar "Sonstige"). Einflüge in C und D sollen seit 2009 deutlich gestiegen sein.

Quelle: https://www.baf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen_BAF/BAF_Jahresbericht_2015_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Auch interessant: https://www.baf.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen_BAF/BAF_Jahresbericht_2014_2009.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Seite 32 ff

13. September 2018: Von Michael Höck an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

"Das Gericht und auch die Behördenvertreter machen klar, dass diese vier Punkte kein Verstoß gewesen wären, wenn der Pilot „Canceling IFR“ statt „I like to go visual“ gesagt oder eine Notlage deklariert hätte."

DAS ist der eigentliche Skandal.

13. September 2018: Von Andreas Ni an Michael Höck

Siehe mein post weiter oben, Michael. Wir sind da völlig einer Meinung. So ziemlich jeder andere deutsche Richter wäre meiner Auffassung gefolgt.


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