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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. September 2018: Von Chris _____ an Winfried Weiss Bewertung: +2.00 [2]

"Ihre Ausführungen zur gerichtlichen Wertung und zur falsch verstandenen Rolle des (Partei-) Gutachters waren völlig richtig."

Nein, das waren sie nicht.

Der Beschuldigte hatte einen Experten zur eigenen Beratung und zur Beratung seines Anwalts mitgebracht. Diesem wurde schon die Inaugenscheinnahme von Beweismitteln verweigert, da er nicht "Partei" sei (was war er eigentlich sonst).

Im übrigens ist nicht jeder "Laie" unfähig, den Unterschied zwischen fairer (ausgewogener) und einseitiger Verhandlungsführung zu erkennen. Nach dem Bericht des Artikels interessierte sich der Richter wenig für entlastende Umstände, und tut es womöglich generell nicht.

Nur mal am Rande, nehmen wir an, dem Piloten wäre (bei ansonsten identischem Verlauf) noch auf der Landebahn der Sprit und damit der Motor ausgegangen, wäre die Sachlage dann anders? Nein? Wie ist es, wenn ihm noch in der Luft der Motor ausgegangen wäre? Wäre es dann anders? Über oder unter 5000ft? Wegen falscher Flugplanung oder wegen eines offenen Tankdeckels oder wegen eines Lecks im Tank? Was davon wäre "bussgeldfähig" (Amtssprache) und was nicht?

Der PIC ist allein verantwortlich für die Sicherheit des Flugs. Hier hat er in einer subjektiven Notlage (die er unter Stress verweigert hat anzuerkennen -> sowas passiert sogar manchen Profis unter Stress) eine Sicherheitslandung in VMC durchgeführt. Dabei hat er statt "Cancel IFR" sowas gesagt wie "I need to go visual". Dieser Fehler, sowie die Sicherheitslandung auf einem geschlossenen Flugplatz, während die Controller einen geöffneten vorgeschlagen hatten, sollte 2000 EUR kosten.

Muss man Nichtjurist sein, um zu verstehen, dass dieses Bußgeld einfach keinen Sinn ergibt?

11. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +6.00 [6]

Das sind unterschiedlilche Ebenen.

Auf Pilotenebene: Ich habe, auch aus eigener Erfahrung, Verständnis für jeden, der unter extremen Streß gerät, wenn die Tankanzeige in den roten Bereich gerät. Gerade bei Chartermaschinen halte ich das für ein Problem.

OWi: natürlich ist es strunzdumm und unpädagogisch, wenn eine Behörde bei inkorrekter Sprechgruppe, wenn denn implizit allen Beteiligten klar war, was gemeint ist, ein Bußgeld verhängt.

Verhandlung: ich kenne nur Zivilprozesse und da hat definitiv der Richter die Verhandlungsführung. Es kann dort beileibe nicht jeder vermeintliche oder tatsächliche Experte sich irgendwohin setzen und seinen Senf dazugeben. Wie das bei OWI-Prozessen mit der Ordnung nahe an der StPo ist, weiß hier offensichtlich keiner.
Den Artikel finde ich zur Beurteilung des Richterverhaltens nicht hilfreich. Einfach nur "der Richter ist voreingenommen, weil er unseren Experten nicht neben dem Verteidiger hat sitzen lassen" ist ... unterkomplex.Offensichtlich hat sich der RA in seiner Strategie darauf verlassen, daß die Unsinnigleit der OWi jedem einsichtig sei. Jetzt stampft er (und der Artikel, Herr Brill) mit dem Fuß auf, weil ihm das Ergebnis nicht passt. Dafür gibt es aber juristische Kategorien.

Das Unausgesprochene: Stefan K. hat es wiederholt, es taucht überall zwischen den Zeilen auf: der Pilot hat den Flug vielleicht optimistisch vorbereitet, aber diejenigen, die direkt mit ihm zu tun hatten, haben eine dezidiert schlechte Meinung von seinem Verhalten und seinem Unrechtsbewußtsein. MEine Unterstellung: "man" glaubt, er habe es verdient. Sagt und begründet nur keiner.

Deswegen ist das eine Diskussion ohne Fakten, die nicht weiter führt

11. September 2018: Von Lutz D. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Fakt ist auch, dass der Pilot trotz Bußgeld aus Behördensicht sein Fehlverhalten nicht einzusehen scheint. Was ja Beleg dafür ist, dass Bußgelder hier offenbar nicht zur Sicherheit beitragen.

11. September 2018: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Ich mache einen letzten Versuch:

Was ich unsäglich finde, ist dass der mitgebrachte Experte die Beweise nicht in Augenschein nehmen durfte. Damit konnte er den Beschuldigten nicht informiert beraten, und das ist eine m.E. unfaire Behinderung der Verteidigung - ob sie nach StPO unzulässig war, kann ich jetzt nicht beurteilen. Aber unfair.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob der Experte als Sachverständiger gehört werden muss. Da kann ich nachvollziehen, dass das u.U. nicht notwendig ist und nicht zugelassen wird. Denn das hängt von den Beweisanträgen ab und von der Frage, welche davon vom Richter als entscheidungserheblich beurteilt werden.

11. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

"Was ich unsäglich finde, ist dass der mitgebrachte Experte die Beweise nicht in Augenschein nehmen durfte. "

Auch ein letzter Versuch: bei Zivilprozessen gibt es genau dafür die Institution des Parteigutachters. Der kann dann auch neben dem RA einer Seite sitzen. Er wird aber vom Richter zuvor schriftlich in den Prozeß eingeführt, indem er einem schriftilichem Antrag der einen Seite stattgibt. Alle Verfahrensbeteiligten wissen dann Bescheid und können sich darauf vorbereiten.


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