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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Februar 2017: Von Markus Doerr an Stefan K.

Ich hatte einmal gelesen, das im Falle einer erklärten Luftnotlage keine Landegebühr in Deutschland zu zahlen ist.

Wo steht das? Wer weiß das? Kann man sich darauf berufen?

8. Februar 2017: Von Adam Trzcinski an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Steht meist in den Gebührenordnungen der Flugplätze.

Nürnberg: https://www.airport-nuernberg.de/entgelte

Landeentgelt Nürnberg

8. Februar 2017: Von T. Magin an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]

"das im Falle einer erklärten Luftnotlage keine Landegebühr in Deutschland zu zahlen ist."

Ob das eine feststehende Regel ist, kann ich nicht sagen. Ich weiß aber, dass bei meinem "Mayday" in EDSB nach der Landung keine Rechnung kam. Obwohl ich von gefühlt dem ganzen Flughafen empfangen wurde ;-)


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