Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. Februar 2017: Von Markus Doerr an Stefan K.

Ich hatte einmal gelesen, das im Falle einer erklärten Luftnotlage keine Landegebühr in Deutschland zu zahlen ist.

Wo steht das? Wer weiß das? Kann man sich darauf berufen?

8. Februar 2017: Von Adam Trzcinski an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Steht meist in den Gebührenordnungen der Flugplätze.

Nürnberg: https://www.airport-nuernberg.de/entgelte

Landeentgelt Nürnberg

8. Februar 2017: Von T. Magin an Markus Doerr Bewertung: +2.00 [2]

"das im Falle einer erklärten Luftnotlage keine Landegebühr in Deutschland zu zahlen ist."

Ob das eine feststehende Regel ist, kann ich nicht sagen. Ich weiß aber, dass bei meinem "Mayday" in EDSB nach der Landung keine Rechnung kam. Obwohl ich von gefühlt dem ganzen Flughafen empfangen wurde ;-)


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang