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11. September 2014: Von Christian R. an Jan Brill
Vielleicht ja eine "dumme" Frag an dieser Stelle..., aber zahlt so etwas eine Versicherung? Oder wie regelt sich ein derartiges Versehen?
11. September 2014: Von Jan Brill an Christian R.
Solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt sollte ein solcher Schaden von der Kasko-Versicherung gedeckt sein. Natürlich abzüglich:

- Selbstbehalt: 2.000 Euro
- Schadensfreiheitsrabatt: 320 Euro.


viele Grüße
Jan Brill

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