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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Juni 2014: Von Jan Brill an Ursus Saxum-is
Gibt es denn Hoffnung, dass die für eine "inhaltliche" Beschäftigung notwendige Expertise beim Sachbearbeiter vorausgesetzt werden kann?

Ja, diese Hoffnung gibt es. Bei der entsprechenden Person ist Fachwissen nachgewiesen.

Wie im Text dargelegt ist aber die technische Seite wohl lange nicht alles was LBA und BMVI umtreibt. Ein Kurswechsel scheint im Moment nur machbar, wenn die EASA zumindest an der Oberfläche im Part-M etwas ändert. Sonst stehen Schadenersatzansprüche vor der Tür, auch wegen der Twin-Cessnas die man ja erfolgreich zu den SIDs zum Ausflaggen oder zur Stilllegung gezwungen hat.

Wie so oft: Es geht nicht um die Sache, sondern um abstrakte juristische Überlegungen, Face-Saving und vor allem: CYA.

viele Grüße
Jan Brill
18. Juni 2014: Von Ursus Saxum-is an Jan Brill
Dann gibt es ja vielleicht ein wenig Hoffnung. Ein erster wichtiger Schritt in meinen Augen wäre auch die Ergebnisse der bisher stattgefunden Korrosionsuntersuchungen transparenter zusammen zu tragen. PowerPoints mit Fotos der nun hinlänglich bekannten Findings helfen uns ohne Statistik wenig, zumal man immer wieder die selben Fotos der selben 6 Flugzeuge sieht. Was ist denn aus dem Vorstoss von Beth Gamble diesbezüglich geworden - ist irgendjemand kontaktiert worden, oder hat dazu sogar ein Update?

25. Juni 2014: Von Ursus Saxum-is an Jan Brill
*Räusper* ... Ist das etwa eine Amtshandlung dieser gewissen Person mit der angekündigten Sachkenntnis?
26. Juni 2014: Von Michael Saul an Ursus Saxum-is
Hallo,

ein ähnliches Verfahren hat meine Werft (das ist die aus dem Spessart) ja schon vor 1,5 Jahren in mein IHP eingearbeitet. Da werden die Punkt des Cessna Corrosion Programmes regelmäßig durchgeführt und jährlich eine Prüfung mit einer technischen Beurteilung bezüglich der Korrosion durchgeführt. Danach kann ich die Durchführung der SID`s um ein weiteres Jahr zurückstellen wenn ich möchte. Bis heute hat dieses mein IHP noch immer Gültigkeit ohne das das LBA mir dieses wiederrufen hätte.

Ein ähnliches Verfahren schlägt jetzt das LBA vor. Soweit so gut, aber warum nur für die Cessna 100 und 200er Serie? Warum nur mit einer Verschiebung bis zum 31.12.2015?

Ich glaube der Hintergrund ist recht einfach. Man baut darauf, dass bei den ELA1 Flugzeugen das LBA in Zukunft kein IHP mehr genehmigen muss. Vielleicht glaubt man damit hat man dann schon 80% Cessna Besitzer weniger "am Hals" zu haben und der Rest wehrt sich ja nicht. Eine Sonderprüfung reicht im Moment aus um die SID`s auf das Jahr 2015 zu verschieben. Was spricht techisch dagegen, dass man eine solche Sonderprüfung nutzt um weitere Verschiebungen zu erlauben?

Wie ich gehört habe, so wird mein Betrieb immer wieder vom LBA auf die verschiedenste Arten bezüglich der SID`s unter Druck gesetzt, aber bis heute hat man ihm nicht erklärt warum sein Verfahren aus technischrer Hinsicht nicht funktioniert. Allein das ist doch schon sehr bezeichnend.

Mein Betrieb warnt davor, dass IHP zu ergänzen und dort die Grenze vom 31.12.2015 festzuschreiben. Damit kann das LBA immer behaupten, dass ich als Halter mir ja diese Auflagen auferlegt habe. Im Gegenteil, mann muss ein IHP wie ich es habe zum LBA schicken und, wenn es abgelehnt wird, gegen die Ablehnung klagen.

Ich glaube es muss ein Zusammenschluss von Betroffenen geben, die gegen das LBA klagen. Anders ist dort keine Lösung in Sicht.


mfg

Michael

29. Juni 2014: Von Ursus Saxum-is an Michael Saul
Bevor man sein IHP ändert, sollte man erst einmal abwarten was aus der NfL wird. Die Aopa hat inzwischen auch eine Stellungnahme abgegeben, die lesenswert ist. Besonders pikant fand ich den Part mit der Beschränkung auf Luftfahrzeuge, die vor dem 01.07.2013 in Deutschland zugelassen wurden. Wenn sich also jemand im letzten Jahr in den USA eine alte C172/182 gekauft und eingeflaggt hat, der darf nicht verlängern ... quasi als Extrabestrafung.
29. Juni 2014: Von  an Ursus Saxum-is
Und für diejenigen, die jetzt ausflaggen ist diese Terminbeschränkung auch gleich die Kampfansage des LBA an die Eigentümer: wenn ihr jetzt Reichsflucht begeht und ausflaggt, dann kommt ihr in den Büsserturm bei Rückkehr ...

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