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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Mai 2014: Von Olaf Musch an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Maßnahmen sind dann notwendig, wenn es Auffälligkeiten in der Unfallstatistik gibt. Vorher soll sich der Regulierer da raushalten.

Nur zum Verständnis: Du meinst, dass die _Verpflichtung_ zur Maßnahmendurchführung erst notwendig werden sollte, wenn die Unfallstatistiken auffällig werden?
Dann stimme ich zu. Es mag im Einzelfall aber durchaus sinnvoll sein, die Maßnahme (und nicht nur die Kontrolle) durchzuführen, _bevor_ die Maschine Teil der diesbezüglichen Unfallstatistik wird. Wäre zumindest mein Interesse bei einer eigenen oder gecharterten Maschine. Daher sollte der Halter durchaus selbst in der Lage sein, über die rechtzeitige Durchführung der Maßnahmen (und bis dahin auch über die geeignet regelmäßige Kontrolle) zu entscheiden.

Habe ich das so richtig verstanden?

Olaf
5. Mai 2014: Von Achim H. an Olaf Musch
Natürlich.

Verpflichtende SIDs ohne nachgewiesenes Sicherheitsproblem ist das Kind mit dem Bade ausschütten. Die FAA würde so etwas niemals tun. Gibt es Probleme, dann kommt die FAA sehr schnell und macht eine AD aus einzelnen Punkten der SID. Die C210 hat bereits seit einigen Jahren einen Teil der SID als AD (hinterer Flügelholm), da im Feld ernste Sicherheitsprobleme erkannt wurden.

Für den Rest gibt es keinerlei Begründung. Natürlich darf jeder selbst durchführen was er will und dabei den Flieger auch rosa streichen.

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