Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

28. April 2014: Von Achim H. an Markus Nitsche
Jedenfalls gehe ich davon aus, dass, wenn wie vorliegend die EASA nur vorschreibt, dass eine schlüssige Begründung ausreicht, um die SID nicht zu machen, dann muss sich das LBA hier beugen und darf nicht die Brechstange ansetzen.

Das ist leider nicht die Rechtslage. Das LBA ist die Genehmigungsbehörde und damit auch die Auslegungsbehörde von EU-Recht. Der Sachbearbeiter muss anhand des Wortlauts (deutsche Version) der Verordnung entscheiden. Wie die EASA meint, dass die Verordnung auszulegen sein, ist juristisch nicht relevant, die EASA hat weder legislative, judikative noch exekutive Vollmachten. Die Verordnungen kommen aus der brüssler pseudodemokratischen Wurstfabrik. Übrigens ist die EASA nicht dem LBA übergeordnet, das LBA ist eine nachgeordnete Bundesbehörde und untersteht dem Verkehrsministerium. Einflussnahme der EASA auf das LBA läuft sehr indirekt ab.

Ich halte eine Klage gegen das LBA wegen unzutreffener Auslegung von MA 302 für relativ aussichtslos. Das ist (fehlerhafterweise) so formuliert, dass das LBA seine Maximalposition einnehmen kann. Abhilfe würde nur eine Gesetzesänderung bringen oder ein Einsehen auf höchster politischer Ebene aber die wird nicht kommen, denn niemand streckt seinen Hals raus in einer sicherheitsrelevanten Sache. Außerdem berichten die Herren LTBs dem LBA ja fleißig wie verrostet die Cessnas sind und wie gut diese SIDs sind. Wir haben in der Sache eigentlich keine Freunde.

Das LBA gebraucht dieses Ermessen dagegen überhaupt nicht und stellt lediglich fest, dass bei jeder 100er oder 200 er Cessna die SIDs zu machen sind, sonst gibts keine ARC.

Das stimmt nicht. Das LBA sagt ganz klar, dass sie Ausnahmen von den SIDs im IHP genehmigen werden, sofern genehmigungsfähig. Welche Aussnahmen und unter welchen Bedingungen genehmigt wird, sagen sie nicht. "Reichen Sie doch einmal Ihren Antrag ein, dann sehen wir was möglich ist." heißt es. Das LBA ist offen für alternative Methoden aber vom Ablauf müssen die von außen kommen. Das funktioniert natürlich ganz toll, wenn man an Ostern entscheidet, dass ab Juli alles Cessnas ohne SIDs kein ARC mehr bekommen.
28. April 2014: Von Markus Doerr an Achim H.
Umflaggen sollte auch schnell passieren. Ohne ARC wird das schwieriger in Europe. Keine Ahnung wie das von den 'N auf den Rumpfmalern' gesehen wird.
90% der Halten werden das eh viel zu spät von ihrem LTB erfahren, wenn es denn wieder fällig ist.

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang