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30. März 2013: Von Jan Brill an Ulrich Dr. Werner
Zu den Möglichkeiten der Rundflugdurchführung für Segelflugpiloten interpretiere ich die Sachlage jedoch so, dass der Flugbetrieb eines AOC bedarf, also gewerbliche Wartung und gewerbliche Organisation, nur halt kein CPL seitens des durchführenden Piloten.


Ja. In der Basic Regulation und in der EU-VO 965/2012 wird nicht zwischen Segelflugzeugen und anderen Luftfahrzeugen unterschieden. Wie Ballonfahrer auch, brauchen daher Segelflugzeug-Gastflüge ein AOC. Allerdings gibt es für dieses noch keinerlei Rahmenbestimmungen (AMCs). Ein Verein, der zumindest einen Ausbildungsbetrieb (also den Großteil der erforderlichen Organisationsstruktur) hat, sollte also hier mit einem kurzen Antrag beginnen können.

Wie bei Segelflugzeugen das Thema "gewerbliche Wartung" einzustufen ist weiss ich leider nicht.

Es sei denn, die deutschen Luftfahrtbehörden greifen – wie erwähnt – der erklärten EASA-Absicht vor und erlauben zumindest Gastflüge im bisherigen Rahmen ohne AOC.


MfG
Jan Brill

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