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29. März 2013: Von Jan Brill an Michael Höck
ist dies nun ein Alleingang des LBA oder so (oder ähnlich) in EASA Vorschriften festgelegt ?

Die EASA-Vorschriften geben das nicht her. Dies ist eine Fleissarbeit des LBA. Dr. Kirklies hat hier wohl das britische Modell übernommen, wo es zentrale Gesundheitsdateien etc. gibt und Datenschutz traditionell niedriger bewertet wird als bei uns.

MfG
Jan Brill
29. März 2013: Von  an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Guten Abend Herr Brill,

die Einführung der neuen EU Rules zum 9.4.2013 wird in der Tat einige Änderungen mit sich bringen.

Weniger die medizinischen Tauglichkeitsanforderungen sind im Fluss (hier wird sogar einiges einfacher), vielmehr wie in Ihrem Artikel beschrieben die adminitrativen und entscheidungsfindenden Schritte auf dem Weg zum Medical.

Ich bin kein Jurist, aber das LBA setzt zunächst mal die EU Verordnung um, es ist kein Alleingang des LBA....(siehe Nachbarländer).

Die Anforderungen an den Datenschutz wie sie bisher zur Anwendung kamen wird durch die EASA/EU Verordnung (nicht ! LBA) ausgesetzt.

Wie es tatsächlich umgesetzt wird in die Praxis? Meine große Hoffnung ist, dass die Tauglichkeitsuntersuchungen auch in Zukunft für alle Beteiligten zügig, der Sache angemessen, vernünftig und zu vertretbaren Kosten durchgeführt werden können.

Die neuen Formulare (einschl. Medical) können seit dieser Woche hier frei heruntergeladen werden:

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Flugmedizin/Flugmedizin_Uebersichtsseite.html?nn=20286

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung per p.m.

MfG
H. ammenwerth
31. März 2013: Von Stefan Jaudas an Jan Brill
... ach, wenn es um Behördenmacht, Datensammelei und Bürgerdurchleuchtung geht, dann ist das britische Modell gut genug? Aber wenn es um Liberalisierung geht (wie z.B. "Hausarztmedical"), dann ist es von Übel und des Teufels?

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