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19. Juni 2012: Von Christian Schuett an Jan Brill
Als interessierter "Nichtbetroffener" ein paar Fragen:

Was passiert, wenn ein US-Buerger mit seiner N-Reg. nach D fliegt und hier 2 Wochen Fliegerurlaub macht? Nichts. Geht natuerlich, EASA hin oder her.

Was passiert, wenn ein Deutscher mit FAA-Lizenz ein N-Reg.-Flugzeug aus USA hierher fliegt, bisschen rumgondelt und anschliessend wieder nach USA zurueckfliegt? Wahrscheinlich nichts, EASA hin oder her. Dagegen hat die EASA nichts. Oder?

Was passiert, wenn ein Deutscher mit FAA-Lizenz ein per trust in den USA zugelassenes Flugzeug hier dauerhaft stationieren/betreiben will? Das wird wohl nicht mehr funktionieren, Austrocontrol (am Thema vorbei geantwortet?) hin oder her. Oder? Inwiefern geht der ICAO-Vertrag denn auf so ein Konstrukt ein? Ueberhaupt irgendwie? Faellt sowas nicht unter nationales Recht, wie die Zulassung eines KFZ auch? Was wuerde die FAA sagen, wenn ein erheblicher Prozentsatz der US-Buerger so ein Spielchen mit umgekehrten Vorzeichen abziehen wuerde? Glaubt wirklich jemand, die wuerden dem tatenlos zusehen? Hier in D koennte man sich wohl maximal noch auf Gewohnheitsrecht berufen...
Oder sehe ich das tatsaechlich total falsch?


Chris
19. Juni 2012: Von Jan Brill an Christian Schuett
Was passiert, wenn ein US-Buerger mit seiner N-Reg. nach D fliegt und hier 2 Wochen Fliegerurlaub macht? Nichts. Geht natuerlich, EASA hin oder her.

Tja - das kommt darauf an. Wenn er die zwei Wochen in einer Ferienwohnung verbringt und dort auch Post empfängt wird’s eng. Im Hotel passiert wahrscheinlich nix.

Wieso?

Die maßgebliche Formulierung im 4(1)(c) ist "established or residing" / "niedergelassen oder angesiedelt". Definiert ist dies europäisch bislang nur im Steuerrecht. Wir haben dazu ein umfangreiches juristisches Gutachten anfertigen lassen, um unsere eigene Position besser abschätzen zu können. Und es ist wirklich so. Zwei Wochen in einer Wohnung können schon eine "Niederlassung" im Sinne des 4(1)(c) begründen.

Ich sage nicht dass dies zwingend von jedem Gericht in der EU so gesehen wird. Was viel mehr Schaden anrichtet ist die ständige Unsicherheit. Als Privatmann würde ich sagen F.U., als Vercharterer kann ich das nicht.

MfG
Jan Brill





19. Juni 2012: Von Philipp Tiemann an Jan Brill
"als Vercharterer kann ich das nicht" Soll heißen? Ist es mit den beiden grummans mittelfristig vorbei? Schließlich werden sich kaum genügend charterkunden mit doppelten lizenzen/IRs finden lassen, oder?
19. Juni 2012: Von Jan Brill an Philipp Tiemann
"als Vercharterer kann ich das nicht" Soll heißen? Ist es mit den beiden grummans mittelfristig vorbei? Schließlich werden sich kaum genügend charterkunden mit doppelten lizenzen/IRs finden lassen, oder?

Vorbei nicht. Das wäre ja noch schöner. Wenn sich eine strenge Auslegung des 4(1)(c) aber in Europa durchsetzt, werden die beiden Grummans 2014 zum Deutschkurs geschickt. Sind ja eh schon FSAV-konform ausgerüstet. Cheyenne bleibt N.

viele Grüße,
Jan Brill

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