Wir haben ja hier eine ganze Reihe offener Fragen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf 2 Gebiete: Den „operator“, also wer betreibt ein Flugzeug, und wer darf eigentlich welche Regeln fuer wen erlassen?
Wenn der Pilot eines Flugzeuges auch immer gleich ein Operator waere, muesste man ja nicht „Operator“, sondern koennte direkt „Operator und/oder Pilot“ sagen. Ergo gibt es Piloten, die keine Betreiber sind. Allerdings: wenn sich Pilot P bei Operator O ein Flugzeug mietet, kann P dann (auch) Operator sein? An was wird das fest gemacht? Weiter oben hat Michael Bruening die FAA zitiert:
Operator. A person, organization or enterprise engaged in or offering to engage in an aircraft operation. (ICAO). Any person who causes or authorises the operation of an aircraft, such as the owner, lessee, or bailee of an aircraft
Also der Eigner, der Leasingnehmer, oder Verwahrer eines Flugzeuges, der den Betrieb eines Flugzeuges verursacht oder autorisiert. Wenn ich als Geschaeftsmann und Pilot zur Wahrnehmung eines Termins mir ein Flugzeug miete, um mit diesem meinen Termin anzusteuern: kann ich dann aus dieser Definition heraus „Operator“ sein?
Dass es hierzu keine vorherrschende Meinung gibt, belegt ja eigentlich nur, dass diese Debatte offenbar bis heute nicht stattgefunden hat, und eine solche Unterscheidung daher nicht wirklich wichtig sein kann. Ein deutliches Indiz dafuer, dass die Welt solche Vorschriften nicht braucht.
Gucken wir also nach Parallelen, z.B. die Halterschaft beim Auto. Der Halter eines Fahrzeuges hat Rechte und Pflichten, die der Fahrer des Autos nicht hat. Er bestimmt, wer das Auto fahren darf, und wer nicht. Er bestimmt, welche Versicherungen das Fahrzeug hat und wo diese abgeschlossen werden – auch das darf der Nichthalter – Fahrer nicht, usw. Analog zu uns waere die Frage hier so was wie: kann der Fahrer eines Autos, der nicht Halter ist, dennoch „Halter“ (= so was wie Operator) des Autos sein? Wikipedia meint zur Halterschaft des Autos:
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.
und weist dabei ausdruecklich darauf hin, dass dies nicht notwendigerweise der „eingetragene Halter im KFZ Brief“ sein muss. Sollte also zB ein Vater seiner Tochter ein Auto zulassen, um der Tochter eine guenstigere Versicherung zu ermoeglichen, dann ist dennoch die Tochter Halter des Fahrzeugs, wenn sie alleine damit faehrt, es bezahlt hat, und auch alle Rechnungen die sich aus dem Betrieb des Autos ergeben, begleicht, auch wenn die Papiere des Fahrzeugs etwas anderes vermuten lassen.
Das ist doch schon mal was: analog dazu waere unsere Bahamas ltd. dann nicht Betreiber des Flugzeuges, wenn der Flieger von einem EU Unternehmen (oder EU Buerger) gekauft wurde, das weiterhin alle Rechnungen des Betriebes des Fliegers finanziert, und auch sonst munter alles macht, was ein Eigentuemer halt so tut.
Die spannende Frage ist doch: ab wann hoert das auf? Sozusagen: wann ist der Vater wieder „Halter“, obwohl das ganze eigentlich nur gemacht wurde, um der Tochter die Versicherungspraemie zu vierteln? Nie? Oder wenn er der Tochter zusaetzlich auch Regeln zum Betrieb gibt (zB: „Du darfst mit dem Auto nicht bei Nacht fahren“)? Oder wenn er doch (einzelne) Rechnungen begleicht, und sei es nur um die Tochter ein wenig zu entlasten? Oder muss er auch zu einem nicht unwesentlichen Teil das Auto fahren? Oder waere er in diesen Faellen nur Mitglied einer Haltergemeinschaft - mit der Tochter zusammen Halter?
Ich vermute, dass die Halterschaft – und analog dazu der „Operator“ beim Flieger – viel mit „Ausuebungsberechtigung geben“ und wenig mit tatsaechlicher Nutzung zu tun hat. Wenn der Vater der Tochter verbieten kann, das Fahrzeug zu benutzen, die Tochter aber dem Vater nicht sagen darf, wann er das Auto benutzen darf, kann die Tochter doch nicht Halter sein. Kann der Vater das nicht bestimmen, wie will er dann „Betreiber“ also Halter in dem Sinne werden?
Wenn der Vater Regeln erlaesst, die fuer alle Fahrer oder Gruppen von Fahrern des Fahrzeugs gelten („alle Personen, die nicht aelter als 25 Jahre sind, duerfen dieses Fahrzeug nur bis 120 km/h benutzen“), dazu Kontrollmoeglichkeiten schafft (zB einen GPS Logger installiert, der die Einhaltung der Regel ueberwacht), und Sanktionen („faehrst Du schneller kommt das Auto in die Garage und dann kannst Du gucken wie Du zur Schule kommst“) im Falle der Nichtbeachtung ankuendigt und bei Eintritt auch durchfuehrt, ja wie kann dann die Tochter Halter sein, auch wenn sie ansonsten fuer Rechnungen aufkommt und eigentlich die einzige ist, die das Auto faehrt?
Wenn man also eine Firma gruendet – egal wo auf der Welt – die ein Flugzeug least, und dieses NUR unter bestimmten Regeln und Voraussetzungen an Dritte vermietet, die Einhaltung der Regeln ueberwacht und Verstoesse sanktioniert, dann muss diese Firma Betreiber des Flugzeuges sein. Unterwirft sich ein Pilot diesen Bedingungen, und mietet das Flugzeug, dann kann er nicht auch Betreiber sein, weil er das Flugzeug nur innerhalb der Regeln des Betreibers nutzen darf. Dass darueber hinaus derjenige Betreiber ist, der Versicherungen auswaehlt und abschliesst, Wartungen in Auftrag gibt und bezahlt, Rechnungen erstellt, verschickt und die Bezahlung kontrolliert, die ADs und SBs liest und auch daraus den Betrieb des Flugzeuges fuer eine Gruppe von Piloten erlaubt oder verbietet, sind Indizien, die die „Ausuebungsberechtigung“ als wesentliches „Operatormerkmal“ unterstreichen koennen.
Ich werd’s wohl drauf ankommen lassen.