ohne Zustimmung des Platzhalters, also ohne besetzte Tower in diesem Fall, war der Start gem. § 25 LuftVG illegal! Und trotz Einlass durch den Wachmeister (der wahrscheinlich glaubte, ein ordentliche Erlaubnis lag vor und der Tower besetzt war), war es Hausfriedensbruch! Auch manche Supermarkt Parkplatz darf nicht nach Geschäftsschluss benutzt werden!Ein Flugplatz ist Privatgelände und es gibt ein Benutzungsordnung!
Hallo Frau Fagan,
wo fangen wir an? Ein Blick ins Gesetz erleichtert zwar die Rechtsfindung, mit dem §25 LuftVG kommen wir aber nicht weiter, denn leider werfen Sie drei völlig unterschiedliche Aspekte in einen Topf.
Zustimmung des Platzhalters: Diese lag nach Ansicht des Piloten ja vor. Ich gestehe Ihnen zwar zu, dass die Situation missverständlich war, jedenfalls wenn man sehr strenge formale Auflagen an ein PPR knüpft. In anderen Zusammenhängen wird dies aber nicht getan. Wenn Sie über Funk von einem Sonderlandeplatz ein PPR einholen ist die Form der Absprache auch nicht präziser als in diesem Fall (GAT-Büro und Wachmann).
Der Zusammenhang zwischen "besetztem Tower" und "Zustimmung des Platzhalters", den Sie konstruieren, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es obliegt dem Platzhalter, in den Randzeiten den Flugbetrieb gemäß der Genehmigung zu gewährleisten.
Er kann das mit einem Tower tun, muss es aber nicht. Sofern der Platzhalter halbwegs kostenbewusst vorgeht wird er die Towerzeiten so kurz wie möglich halten. Mit den Betriebszeiten hat das gar nichts zu tun. Beispiel: Altenburg (EDAC) oder Kassel (EDVK). Da fliegen Sie in den Randzeiten auch mit Info, in Kassel sogar über viele Jahre hinweg ganz ohne besetzte Bodenfunkstelle (ich weiss, in Kassel war vieles möglich, was in Darmstadt nicht ging - schon klar!).
Ist im Übrigen in der AIP für EDOP festgehalten: "Outside TWR op hr" ist die 128.9 als Infofrequenz veröffentlicht.
Dass das außerdem international üblich und ICAO-Usus ist, brauche ich hier jetzt nicht nochmals breitzutreten.
Und das mit dem
Hausfriedensbruch meinen Sie nicht ernst - oder? "Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer" (
Quelle).
Erstens ist schon die Frage des PPR in unserem Fall strittig. There goes the "Vorsatz"...
Zweitens wurde dem Piloten durch den Wachdienst Einlass verschafft. Das Einverständnis eines Hausrechtsinhabers schließt den Tatbestand aber aus. Der Wachdienst übt das Hausrecht aus, das ist nicht nur logisch, sondern wird auf den Hinweisschildern in EDOP auch so bekanntgemacht. Ein Wachdienst, der kein Hausrecht ausübt, wäre auch reichlich hirnlos – er könnte niemandem den Zutritt verwehren ...
Wir können uns also darüber streiten, ob der Wachmann ein PPR geben darf, dass er eine Zutrittserlaubnis geben kann ist aber hoffentlich unstrittig. Der Zugang selbst ist also hier nicht streitgegenständlich. Die Start hingegen schon. Bleiben wir also auf dem Teppich.
"Ein Flugplatz ist Privatgelände und es gibt ein Benutzungsordnung!"
Vielleicht gibt es ein(e) Benutzungsordnung. Vielleicht auch nicht. Auf den Internetseiten des Flugplatzes sucht man diese jedenfalls vergebens.
Was mich interessieren würde: Sind Sie der Ansicht der Flugplatz habe sich richtig verhalten, indem er ohne Rücksprache mit dem Piloten den Vorgang direkt bei der Behörde zur Anzeige brachte?
In einer zugegebenermaßen missverständlichen Situation – würden Sie sich als Kunde ein solches Vorgehen wünschen?
viele Grüße,
Jan Brill
P.S. Mal abgesehen davon, dass hier eigentlich alle den Mut aufbringen müssen mit ihrem Klarnamen für Leistungen und Fehlleistungen im Forum einzustehen, würde ich mir an Ihrer Stelle dringend ein anderes Nick zulegen. "Flori Fagan" führt direkt hierher ... und die Story kennt in Darmstadt wirklich jeder ...