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20. August 2011: Von  an Stefan Kondorffer
oder Herr Korndoerffer, Ihre Stadt hat ein öffentliche Schwimmbad... mit Öffnungszeiten. Klettern Sie über den Zaun und gehen dort schwimmen wenn längst geschlossen ist? Oder fahren Sie auf den ADAC Übungsgelände nach den Betriebszeiten? Also, wieso sollten Piloten ein Flugplatz benutzen, wenn es nicht in Betrieb ist?

Es gibt Auflagen in ein Flugplatzgenehmigung und Benutzungsordnung.... daran müssen ALLE Nutzer halten, ob es passt oder nicht!

20. August 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Ich bin sowohl schon über den Zaun ins Freibad geklettert, als auch habe ich meine ersten Fahrübungen auf einem eigentlich gesperrten Schulhof gemacht. Sie sind natürlich im Recht, darüber hinaus aber eine legalistische Spaßbremse. Sicher kein Segelflieger, sonst würden Sie sich heute noch den Spannlack vom Hintern knibbeln. Schönen Gruß vom Rhöngeist.
20. August 2011: Von Jan Brill an 
ohne Zustimmung des Platzhalters, also ohne besetzte Tower in diesem Fall, war der Start gem. § 25 LuftVG illegal! Und trotz Einlass durch den Wachmeister (der wahrscheinlich glaubte, ein ordentliche Erlaubnis lag vor und der Tower besetzt war), war es Hausfriedensbruch! Auch manche Supermarkt Parkplatz darf nicht nach Geschäftsschluss benutzt werden!Ein Flugplatz ist Privatgelände und es gibt ein Benutzungsordnung!


Hallo Frau Fagan,

wo fangen wir an? Ein Blick ins Gesetz erleichtert zwar die Rechtsfindung, mit dem §25 LuftVG kommen wir aber nicht weiter, denn leider werfen Sie drei völlig unterschiedliche Aspekte in einen Topf.


Zustimmung des Platzhalters: Diese lag nach Ansicht des Piloten ja vor. Ich gestehe Ihnen zwar zu, dass die Situation missverständlich war, jedenfalls wenn man sehr strenge formale Auflagen an ein PPR knüpft. In anderen Zusammenhängen wird dies aber nicht getan. Wenn Sie über Funk von einem Sonderlandeplatz ein PPR einholen ist die Form der Absprache auch nicht präziser als in diesem Fall (GAT-Büro und Wachmann).


Der Zusammenhang zwischen "besetztem Tower" und "Zustimmung des Platzhalters", den Sie konstruieren, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es obliegt dem Platzhalter, in den Randzeiten den Flugbetrieb gemäß der Genehmigung zu gewährleisten.
Er kann das mit einem Tower tun, muss es aber nicht. Sofern der Platzhalter halbwegs kostenbewusst vorgeht wird er die Towerzeiten so kurz wie möglich halten. Mit den Betriebszeiten hat das gar nichts zu tun. Beispiel: Altenburg (EDAC) oder Kassel (EDVK). Da fliegen Sie in den Randzeiten auch mit Info, in Kassel sogar über viele Jahre hinweg ganz ohne besetzte Bodenfunkstelle (ich weiss, in Kassel war vieles möglich, was in Darmstadt nicht ging - schon klar!).
Ist im Übrigen in der AIP für EDOP festgehalten: "Outside TWR op hr" ist die 128.9 als Infofrequenz veröffentlicht.

Dass das außerdem international üblich und ICAO-Usus ist, brauche ich hier jetzt nicht nochmals breitzutreten.


Und das mit dem Hausfriedensbruch meinen Sie nicht ernst - oder? "Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer" (Quelle).

Erstens ist schon die Frage des PPR in unserem Fall strittig. There goes the "Vorsatz"...

Zweitens wurde dem Piloten durch den Wachdienst Einlass verschafft. Das Einverständnis eines Hausrechtsinhabers schließt den Tatbestand aber aus. Der Wachdienst übt das Hausrecht aus, das ist nicht nur logisch, sondern wird auf den Hinweisschildern in EDOP auch so bekanntgemacht. Ein Wachdienst, der kein Hausrecht ausübt, wäre auch reichlich hirnlos – er könnte niemandem den Zutritt verwehren ...
Wir können uns also darüber streiten, ob der Wachmann ein PPR geben darf, dass er eine Zutrittserlaubnis geben kann ist aber hoffentlich unstrittig. Der Zugang selbst ist also hier nicht streitgegenständlich. Die Start hingegen schon. Bleiben wir also auf dem Teppich.


"Ein Flugplatz ist Privatgelände und es gibt ein Benutzungsordnung!"

Vielleicht gibt es ein(e) Benutzungsordnung. Vielleicht auch nicht. Auf den Internetseiten des Flugplatzes sucht man diese jedenfalls vergebens.


Was mich interessieren würde: Sind Sie der Ansicht der Flugplatz habe sich richtig verhalten, indem er ohne Rücksprache mit dem Piloten den Vorgang direkt bei der Behörde zur Anzeige brachte?
In einer zugegebenermaßen missverständlichen Situation – würden Sie sich als Kunde ein solches Vorgehen wünschen?

viele Grüße,
Jan Brill



P.S. Mal abgesehen davon, dass hier eigentlich alle den Mut aufbringen müssen mit ihrem Klarnamen für Leistungen und Fehlleistungen im Forum einzustehen, würde ich mir an Ihrer Stelle dringend ein anderes Nick zulegen. "Flori Fagan" führt direkt hierher ... und die Story kennt in Darmstadt wirklich jeder ...
22. August 2011: Von Thore L. an 

Also, wieso sollten Piloten ein Flugplatz benutzen, wenn es nicht in Betrieb ist?

Wie unterscheidet sich denn ein Flugplatz, ob er grade "im Betrieb" ist oder nicht? Brummt da irgendwas? Oder ist da einfach ein Stueck Strasse das benutzt werden kann, egal ob einer da ist und zuguckt oder nicht? Wir wissen natuerlich, dass es diese Regeln gibt, aber im Gegensatz zu Ihnen finden wir sie doof, ueberfluessig und ob ihrer Laecherlichkeit entlarvt schlicht abgeschafft.

22. August 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Thore L.
Es gibt natürlich auch andere Kleinigkeiten die bestimmte Betriebszeiten aufweisen, wie zum Beispiel Gefahren-, Sperr- oder Flugbeschränkungsbeiete.

Ist vielleicht nicht empfehlenswert alles so einfach abzutun, als Praxisbeispiel liegt die Restricted Area LO R 15 "Felixdorf" über einem Gebiet in dem mit Panzerhaubitzen scharf geschossen wird. Trotzdem gibt es immer wieder "gut informierte" Kollegen die den Schießbetrieb überraschend unterbrechen..
22. August 2011: Von Max Sutter an Flieger Max L.oitfelder
Was ballert denn trotz Ende des kalten Krieges Österreich immer noch mit Panzerhaubitzen herum? Hat es sich noch nicht herumgesprochen: Der Iwan macht definitiv nicht mehr mit, außer wild gewordenes österreichisches Führungspersonal rückt ihm in einem Anflug des Wahnsinns wieder auf den Pelz. Und überhaupt: Türken hat es inzwischen mehr (und leidlich problemlos) innerhalb der Gemarkung Wiens als in den schlimmsten Zeiten anno 1683 vor den Toren Wiens.
22. August 2011: Von Sönke Springer an Max Sutter
Als ich 2006 in Baumholder war, wurde da tagelang mit Panzerahubitzen 2000 geschossen (EDR-116).
Hier eine ironische Betrachtung von Volker Pispers...
...aber ich komme vom Thema ab;)
22. August 2011: Von Thore L. an Flieger Max L.oitfelder

Hab ich gesagt, alle zeitlichen Flugeinschraenkungen sind doof? Wenn sie der Sicherheit des Luftverkehrs dienen, sind sie natuerlich sinnvoll. Dienen Sie einer Bedienung des Klischees "die reichen ruecksichtslosen Spinner nehmen mir meinen Komfort" (Oeffnungszeit Flugplatz) sollten wir sie kategorisch ablehnen.

Das mag anders sein, wenn es tatsaechlich ein Laermproblem gibt (zB Frankfurter Flughafen), aber bitte nicht bei wohl immer unter 10 Flugbewegungen pro Nacht, von denen keine die Lautstaerke eines vorbeifahrenden LKW erreicht... Ich finde, das hat der Anwohner eines Flugplatzes zu erwarten.

22. August 2011: Von Flieger Max L.oitfelder an Sönke Springer
<...aber ich komme vom Thema ab;)>Na da wärst Du ja der Erste ;-)
23. August 2011: Von Alexander Stöhr an Stefan Kondorffer
wieder ein beitrag, wo der "Dieser Beitrag war hilfreich"- oder like!-knopf fehlt. ich habe herzhaft und laut gelacht! spannlack vom hintern... nein, großartig!

damit keine animositäten aufkommen: ja, es ist gegen vorschriften, eine anlage außerhalb ihrer betriebszeiten zu benutzen. aber ernsthaft, geht davon die welt unter? mir kann noch immer keiner vernünftig erklären, wo der tatsächliche schaden durch verwendung eines platzes außerhalb der betriebszeiten entsteht. solange das nicht diskutiert wird, bleibt der verweis auf die vorschrift schlicht kindisches herumgehopse.
23. August 2011: Von Thore L. an Alexander Stöhr
yep!

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