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28. Februar 2005: Von  an Edgard L. Fuß
Hallo Edgard,

die Maßnahmen des Bush-Besuchs liefen unter der sogenannten Sicherheitsstufe EINS. Dieser Zustand ist von rechtlicher Seite her sehr nah am NOTSTANDS-Paragraphen anzusiedeln und erlaubt dem Staat auch unbequeme Maßnahmen zu treffen.

Aus diesem höhergeordneten Grunde, wird wohl die Lufthansa klagen können wie sie will, wird wohl nichts werden, jedenfalls nicht gegenüber der Bundesrepublik.

Beim Land Hessen und den Äußerungen bzw. Anordnungen aus dem Hause Koch, sieht es u.U. etwas anders aus, nämlich in der Hinsicht, dass man etwas überreagiert hat bzw. Wünsche des Secret Service evtl. falsch interpretiert hat.

Grüße,
Thomas
16. März 2005: Von Zenhäusern Jean-Marc an 
...Tja

..ein Besuch von Mr. Bush ist doch immer ein NOTSTAND oder nicht ? ;-)

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