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Sonstiges | Luftrechtsverstoß  
29. September 2024 10:48 Uhr: Von willi hofner 

Hallo und guten Morgen,

gibt es hier im Forum jemanden, zu dem ich Kontakt wegen eines Verstoßes der luftrechtlichen Vorschrift, aufnehmen kann.

Oder kann mir jemand eine entsprechende Kontaktadresse mitteilen.

Freundliche Fliegergrüße und einen schönen Sonntag noch.

W. Hofner

Tel 0172 8563778

29. September 2024 11:58 Uhr: Von Marco Scheuerlein an willi hofner

-Zitat:-

...wegen eines Verstoßes der luftrechtlichen Vorschrift, aufnehmen kann.

-Zitat Ende-

Kannst Du bitte spezifizieren um welchen Vorschriftsbereich es sich handelt?

-Für Rechtsberatungen wäre es aber wohl sinnig einen Rechtsanwalt der auf Luftrecht spezialisiert ist zu kontaktieren-

29. September 2024 12:17 Uhr: Von Willi Fundermann an willi hofner

Die AOPA hat eine Liste mit spezialisierten Rechtsanwälten dazu.

29. September 2024 12:57 Uhr: Von B. S. an willi hofner

https://aopa.de/liste-luftrecht-und-steuern/

Und dann gibt es eine Reihe fliegende Luftrechtler, die hier auch lesen und schreiben. Ich denke Sibylle Glässing-Deiss wird sich sicher auch gleich noch hier dazu melden ;-). Die Anzeigenkunden des PuF sind sicher eine alternative erste Anlaufstelle und vielleicht gibt es auch am eigenen Heimatplatz schon jemanden aus der Reihe?

Ansonsten wäre es für uns hier vielleicht ganz instruktiv um welche Art von Verstoß es sich handelt und ob wir alle was draus lernen können?

29. September 2024 14:29 Uhr: Von Tobias Schnell an B. S. Bewertung: +5.00 [5]

Ansonsten wäre es für uns hier vielleicht ganz instruktiv um welche Art von Verstoß es sich handelt

In einem laufenden Verfahren würde ich eher keine Darstellungen des Sachverhalts in einem Forum posten. Zumindest nicht in einer Detailtiefe, dass es irgendwie lehrreich sein könnte.

29. September 2024 14:56 Uhr: Von Mario Adam an willi hofner
29. September 2024 16:26 Uhr: Von Joachim P. an Tobias Schnell

Die Anfrage ist ja noch total unklar: vielleicht möchte Willi ja jemand beim BAF anzeigen, der ihn geschnitten hat?

29. September 2024 17:00 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

lass mich raten....in der umkehrkurve?

29. September 2024 18:37 Uhr: Von Alfred Obermeier an willi hofner
29. September 2024 19:21 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an willi hofner
29. September 2024 20:04 Uhr: Von Michael Huber an Wolfgang Lamminger

Mit Krauss-law hatte ich bereits gute Erfahrungen als es um eine Kaufangelegenheit ging.

Gute und zeitnahe Kommunikation und bei mir ein gutes Endergebnis.

30. September 2024 10:02 Uhr: Von Marco Scheuerlein an Alfred Obermeier

..hast du da neuere Erfahrungen mit der Kanzlei?

Da war ja die letzten Jahre so einiges im Umbruch...

30. September 2024 10:58 Uhr: Von Horst Metzig an willi hofner

Ich habe mich wegen dieses Beitrag im Internet umgesehen, und einen interessanten Beitrag von AOPA gefunden. https://aopa.de/wp-content/uploads/54_Ordnungswidrigkeiten-und-Straftaten-im-Luftverkehr.pdf

Ich habe im Cockpit eine Videokamera, wo ich eine Dokumentation meiner Flüge mache. Es ist kein Fehler, solche Dokumentationen in Bild und Ton zunächst für sich privat ohne Veröffentlichung zu machen. Auf dem Videofilm sind alle Parameter der Instrumente und die Sicht nach draussen in Blickrichtung dokumentiert. Wenn später Beanstandungen kommen sollten, wie hier in diesen Fall einer Behörde, so kann man im Beisein eines spezialisierten Rechtsanwalt auch eine Analyse des Videofilm in Bild und Ton subsumieren. So ist es nicht ausgeschlossen, die Sachlage anders zu beweisen als von anderen Stelleln behauptet und beschrieben.

Durch meine Videofilmaufzeichnungen während einer meiner Flüge ( Dokumentation ) konnte ein Fluglehrer strafrechtlich entlastet werden, dessen Flugschüler, im Alleinflug mit Flugauftrag, tödlich abgestürzt ist. Die BFU konnte so eine weitaus genauere Unfallhergangsbeschreibung durchführen.

30. September 2024 12:15 Uhr: Von Sebastian G____ an willi hofner Bewertung: +2.00 [2]

Anwälte sind sicher hilfreich aber kosten auch schnell viel Geld. Sich erst mal gar nicht zur Sache zu äußern und abzuwarten was die Behörde eigentlich will ist sehr ratsam und überhaupt nicht schädlich. Dann kann man abwarten, diverse Verfahren werden eröffnet und wenn die Behörde merkt dass sie gar nicht genug Beweise hat etc. von alleine wieder eingestellt. Oder es ergeht ein moderater Ordnungswidrigkeitsbescheid. Erst wenn der Vorwurf auf dem Tisch liegt und dieser schwerwiegend genug ist, würde ich Geld für einen Anwalt ausgeben. Der kann dann Einsicht in Akten nehmen etc. Das rentiert sich aber vermutlich nur wenn die Sache strafrechtlich relevant wird. Und nicht vergessen Schweigen ist fast immer Gold, eine offene Fehlerkultur kennt eine Deutsche Börde nicht.

30. September 2024 13:07 Uhr: Von Michael Söchtig an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

@Sebastian G: Nichts sagen ist erst mal richtig. Allerdings kann es je nach Verfahren durchaus auch sinnvoll sein, schon v o r dem Erlass eines Bußgeldbescheides zu intervenieren und ggf. die Ermittlungen auch in die richtige Richtung zu lenken. Das geht aber nur mit Akteneinsicht.

Ich mache es übrigens nicht, habe zwar die Zulassung, aber mit Hautkrebs geht man auch nicht zum Augenarzt, um den Vergleich mal zu strapazieren.


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