Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Medical nach Stent
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  57 Beiträge Seite 3 von 3

 1 2 3 

23. Juni 2024 15:51 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Ich denke speziell die Klasse 1 medicals halte ich für wichtiger, weil dort Existenzen betroffen sind. Privatpiloten verlieren nicht die Existenz im Erwerb.

Ich würde mich dennoch an die Ausführung von Austrocontrol halten, weil die haben meinetwegen die Rechtsabteilung bemüht. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie Klasse 1 Inhaber nach den Informationen von Austrocontrol verfahren. Austrocontrol hält sich an EU Regeln.

Warum wird hier immer Austrocontrol angegeben, es gibt noch die Schweiz im deutsch sprachigen Bereich der Medicals.

23. Juni 2024 16:57 Uhr: Von Wolff E. an Horst Metzig

Fluglehrer haben oft nur Medical Class 2. Die sind auch arbeitslos ohne Medical

24. Juni 2024 07:50 Uhr: Von P Kilo an Peter Meier

Hallo!

Mein Medical ist formell noch ein knappes Jahr gültig, bin aber wegen dieser Geschichte nciht flugtauglich. Ich glaube, ich muss jetzt erstmal versuchen, hier in D wieder an die Flugtauglichketi zu kommen.

Vielen Dank erstmal für alle Hinweise.

Viele Grüße,

P

26. Juni 2024 09:59 Uhr: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Zu diesem Zitat habe ich eine Verständnisfrage:

AustroControl sagt also, dass sie bei "problematischen" Medicals nichts gegen einen Transfer haben, wenn der Fliegerarzt den Konsultationsantrag zurückzieht, ohne ein neues Medical ausgestellt zu haben und somit das bestehende Medical aus medizinischen Gründen ruht? Gibt es einen Ansprechpartner bei AustroControl, mit dem ein Transfer besprochen werden kann?

Ich habe von einem Kollegen erfahren, dass sein AME eine Konsultation eingeleitet hat, die laut Part-MED eigentlich gar nicht notwendig ist, und jetzt will er diese nicht zurückziehen und das Medical ausstellen (warum auch immer... die Leute sind schon verrückt). Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen und LBA lässt sich Zeit.

Also kann man hier doch einen Transfer zur AustroControl beantragen, solange der AME wenigstens den Antrag zurückzieht, ohne ein neues Medical ausgestellt zu haben?

26. Juni 2024 10:26 Uhr: Von Yury Zaytsev an Peter Meier Bewertung: +3.00 [3]

Austrocontrol sagt das nur nicht explizit, da man dort mit Transfers bei im Vergleich zum LBA 4fachen Gebührensätzen als privat organisierte GmbH ein einträgliches Geschäft betreibt.

Sorry, aber ich muss mich fragen, ob du nicht selbst in irgendeiner Weise in weniger erträgliche Geschäfte der LBA involviert bist und dadurch deine Wahrnehmung etwas gefärbt ist. Die AustroControl ist zwar eine GmbH, muss sich aber an die vom Finanzministerium festgelegte Austro Control Gebührenverordnung halten:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007498

Sie ist also alles andere als eine "privat organisierte GmbH", in der gewinnorientierte Geschäftsführer willkürliche Tarife festlegen. Zumindest scheint die AustroControl mit den ihr übertragenen Aufgaben ganz gut zurechtzukommen und mit den Einnahmen den Service so zu organisieren, dass das Geschäft vernünftig läuft... Und sich über Gebühren in der Größenordnung von 100 Euro, bei Flugstundenkosten ab 100 Euro, aufzuregen, wenn man sonst wegen Versäumnissen der LBA monate- oder jahrelang am Boden bleibt, ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht einfach lächerlich.

Übrigens, mit einer privatwirtschaftlich organisierten "DFS Deutsche Flugsicherung GmbH", die mir über ihre eigene Tochter "R. Eisenschmidt GmbH" die AIP VFR und ICAO Karten für hunderte von Euros verkauft, die mit meinen Steuergeldern erst hergestellt wurden, hast du aber kein Problem? Nachdem die verklagt wurden, sind die spontan so gütig geworden, das AIP in schlechter Qualität doch online zu stellen, aber für die Einbindung in Navigationsprogramme (was es eigentlich erst brauchbar macht) muss man nach wie vor bezahlen. Die Anfluggebühren findest du sicher auch ganz angemessen?

27. Juni 2024 02:40 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Gerne übermittle ich die Kontakte zu Austro Controll Flugmedizin, siehe Kontakte.: https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin

Dort sind die Telefonnummern und E Mail Adressen veröffentlicht. Mit Sicherheit bekommt jeder Pilot dort einen Gesprächspartner, was bei dem LBA nach meiner Erfahrung eher unmöglich ist.

27. Juni 2024 09:01 Uhr: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Danke dir, ich gebe das an den Kollegen weiter.


  57 Beiträge Seite 3 von 3

 1 2 3 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang