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Luftrecht und Behörden | N Registriertes Flugzeug in Deutschland fliegen  
9. Juni 2023 14:03 Uhr: Von Hans-Jochen Kavasch 

Hi! Reicht ein EASA Flugschein um eine N registrierte Maschine in Europa bzw. nur Deutschland zu fliegen?

Wer kennt den aktuellen Stand?

9. Juni 2023 14:10 Uhr: Von Matthias Reinacher an Hans-Jochen Kavasch Bewertung: +4.00 [4]

LBA-Schein reicht innerhalb Deutschlands. Sobald beflogenes Land und Ausstellungsland des Scheins nicht identisch sind, braucht es eine US-Lizenz.

13. Juli 2023 11:17 Uhr: Von Andre P an Matthias Reinacher

Hallo Zusammen,

eine Frage. Ich habe einen US PPL, bin aber schon einige Zeit nicht mehr geflogen, möchte den Schein aber gerne wieder "aktivieren".

Brauche ich für Flüge innerhalb Deutschlands mit einer N-Reg Maschine nun auch eine EASA Lizenz?

Vielen Dank.

Grüße

André

13. Juli 2023 11:25 Uhr: Von B. S. an Andre P Bewertung: +1.00 [1]

Wieviel Risiko bist du bereit zu tragen? Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit bis ein RampChecker das verlangen wird, eventuell auch mal ohne dass es dazu eine rechtliche Grundlage geben könnte. An der Stelle bin ich dann tatsächlich mal beim vorauseilende teutschen Gehorsam angelangt - einfach weil ich Null Bock habe mit gewissen Charakteren diskutieren zu müssen.

Noch als kleine Anmerkung, falls mal jemand diesen Thread per Suche findet - denk daran zu checken dass du dein FCC Zertifikat auch bei der FAA Lizenz hast, nur für alle Fälle.

13. Juli 2023 11:43 Uhr: Von Andre P an B. S.

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Sprich im Moment gibt es keine rechtlichen Grundlagen, dass Flüge innerhalb Deutschlands mit N-Reg ausschließlich mit US-PPL nicht erlaubt sind?

Wenn natürlich beim Ramp Check ein Mitarbeiter das anders auslegt, sind Diskussionen nicht zu vermeiden.

Umschreibung ist geplant, aber im Moment könnte ich so ein paar Runden drehen (natürlich mit Flight Review und aktuellen Medical).

13. Juli 2023 12:03 Uhr: Von Holgi _______ an Andre P
Beim Rampcheck ist es leider mit einer Diskussion nicht getan.
Wenn der der Meinung ist das Du keine gültige Lizenz hast, bleibst Du stehen.
13. Juli 2023 12:05 Uhr: Von Philipp Tiemann an Andre P Bewertung: +3.00 [3]
Wenn du nicht in EASA-Land wohnhaft bist, geht das problemos. Wenn doch, dann eben nicht.
13. Juli 2023 12:15 Uhr: Von Andre P an Philipp Tiemann

ok, dann werde ich um die Umschreibung nicht herum kommen.

Brauche ich trotzdem ein FCC, wenn ich die EASA Lizenz habe um ein N-Reg zu fliegen?

Trotzdem danke.

Gruß

13. Juli 2023 12:42 Uhr: Von Achim H. an Andre P Bewertung: +1.00 [1]

FCC ist eine einfache und günstige Formalität.

Wenn Du eine LBA-Lizenz hast, müssen die FAA-Papiere für Flüge mit N-reg innerhalb von Deutschland nicht gültig/vollständig sein.

Beachte auch, dass Du mit der eigenständigen FAA-Lizenz und dann der zukünftigen EASA-Lizenz immer zwei Medicals aktuell halten musst.

13. Juli 2023 12:48 Uhr: Von Holgi _______ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Was bei guten Fliegerärzten mit ein und derselben Untersuchung abgehandelt ist.
13. Juli 2023 18:50 Uhr: Von Thomas Dietrich an Andre P

Achte bitte darauf, daß nur gültige FAA Lizenzen gem den TTIP Abkommen umgeschrieben werden können. Wenn die Papiere komplett sind machst Du eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer Deiner Wahl.

13. Juli 2023 19:18 Uhr: Von Tobias Schnell an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]

gem den TTIP Abkommen

TIP-L. Nur damit beim googlen das Richtige rauskommt :-)

13. Juli 2023 19:22 Uhr: Von Holgi _______ an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]
TTIP war das mit den Chlorhähnchen.
13. Juli 2023 19:27 Uhr: Von Sebastian S. an Holgi _______ Bewertung: -1.00 [1]
Mit neuem Namen, kommt jetzt von Ihnen nur noch "Unterirdisches"!!
13. Juli 2023 19:38 Uhr: Von Guido Frey an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Beachte auch, dass Du mit der eigenständigen FAA-Lizenz und dann der zukünftigen EASA-Lizenz immer zwei Medicals aktuell halten musst.

Ich bin bei den Details dieses Themas nicht wirklich firm, daher habe ich noch eine neugierige Frage zu den doppelten Medicals:

Wenn ich im Gegensatz zur erwähnten Konstellation mit einer eigenständigen EASA-Lizenz und einer amerikanischen Validierung nach CFR 61.75 unterwegs bin, dann brauche ich nach CFR 61.3(c)(2)(xi), wenn ich das richtig interpretiere, nur ein EASA-Medical und kein US-Medical?

13. Juli 2023 20:08 Uhr: Von Achim H. an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]
Das ist korrekt, bei FAA Lizenzen "based on" genügt das Medical der Basislizenz.
13. Juli 2023 20:14 Uhr: Von Guido Frey an Achim H.

Danke für die schnelle Antwort!

13. Juli 2023 21:06 Uhr: Von Holgi _______ an Sebastian S.
Noch so einer, der nicht genug Eier hat um hier unten seinem Richtigen Namen zu schreiben.
13. Juli 2023 21:27 Uhr: Von Sebastian S. an Holgi _______ Bewertung: +4.00 [6]
Armes frustriertes Würstchen......
13. Juli 2023 23:50 Uhr: Von Willi Fundermann an Holgi _______ Bewertung: +4.00 [6]

"Noch so einer, der nicht genug Eier hat um hier unten seinem Richtigen Namen zu schreiben."

Du meinst unter so einem "Richtigen", echten Namen, so wie er im Paß steht? So in etwa wie ein "Holgi________" mit richtigen, großen Eiern? Oder doch eher "teletubi" mit winzigen Eiern?


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