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Luftrecht und Behörden | N reg. mit EASA Lizenz fliegen  
5. Dezember 2021: Von Christian Weidner 
Hallo,
es gab doch irgendwo eine Klarstellung der FAA, dass die EASA kein Land ist und dass nur über dem Ausstellerstaat der Lizenz legal geflogen werden darf (N reg. Flugzeug, EASA Lizenz)
Ist das noch so, und gibt es eine Quelle dazu?
Vielen Dank!
Christian
5. Dezember 2021: Von Tobias Schnell an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

dass die EASA kein Land ist und dass nur über dem Ausstellerstaat der Lizenz legal geflogen werden darf (N reg. Flugzeug, EASA Lizenz)

Natürlich ist das noch so (siehe 14 CFR 61.3, (a)(1)(vii)), und klargestellt wird das hier:

https://www.faa.gov/about/office_org/headquarters_offices/agc/practice_areas/regulations/interpretations/Data/interps/2014/Graziano_2014_Legal_Interpretation.pdf


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