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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Dezember 2021: Von Tobias Schnell an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

dass die EASA kein Land ist und dass nur über dem Ausstellerstaat der Lizenz legal geflogen werden darf (N reg. Flugzeug, EASA Lizenz)

Natürlich ist das noch so (siehe 14 CFR 61.3, (a)(1)(vii)), und klargestellt wird das hier:

https://www.faa.gov/about/office_org/headquarters_offices/agc/practice_areas/regulations/interpretations/Data/interps/2014/Graziano_2014_Legal_Interpretation.pdf


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