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Hallo Gemeinde,
weiß jemand, wo man eine Language Proficiency in Deutsch erwerben kann?
Danke...
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ou ou ou, als Häfler... :*
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Bin nur Zugereister :-). Swabian LP6 würde ich nicht bekommen…
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Ich kann das ganze online anbieten. Einfach kurz PM schicken. Grüße Christoph
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Wofür braucht man das?
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Meine erste Vermutung: Um deutschen Flugfunk machen zu dürfen?
Wer die folgende Bedingungen nicht erfüllt, bekommt es nicht vom LBA geschenkt, sondern muss die LP über eine Prüfung erwerben:
"Ich versichere durch meine Unterschrift, dass ich gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal mindestens acht der ersten 14 Lebensjahre in einem Staat verbracht habe, in dem Deutsch die Amtssprache ist und bitte um den Spracheintrag Deutsch Level 6 „Expertenniveau“ in die o. a. Erlaubnis."
Quelle: LBA-Formular FV.GP-Lizenzierung-01/10; Revision 1
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Meine erste Vermutung: Um deutschen Flugfunk machen zu dürfen?
Um überhaupt Flugfunk machen zu dürfen bzw. eine Lizenz zu bekommen. Für deutschen Flugfunk würde auch eine LP in Englisch genügen, aber die hat der Kandidat auch nicht.
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Oder: um überhaupt fliegen zu dürfen. Eine Lizenz ist nämlich nur mit einem gültigen Spracheintrag gültig und wer kein Deutsch Level 6 hat und dessen Englisch Level 4 oder 5 abgelaufen ist, hat keine gültige Lizenz mehr. Passiert öfter als man denkt.. .
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Das finde ich seltsam. Um auf Deutsch funken zu dürfen, muss ich entweder bestätigen dass
""Ich durch meine Unterschrift versichere, dass ich gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal mindestens acht der ersten 14 Lebensjahre in einem Staat verbracht habe, in dem Deutsch die Amtssprache ist und bitte um den Spracheintrag Deutsch Level 6 „Expertenniveau“ in die o. a. Erlaubnis."
oder ein LP für Englisch habe.....
Ich kann dazu nur noch schmunzeln aber es ist mir eh egal, ich kann obiges nicht versichern und glücklicherweise ist Englisch meine Muttersprache daher habe ich bereits Englisch LP Level 6 eintragen lassen und basierend darauf darf ich auf Deutsch funken.....
Manche Gesetzte sind einfach nicht zu verstehen, gell?
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Nicht ganz, da gibt es ein Missverständnis. Language proficiency hat nichts mit funken zu tun. Auf deutsch funken darfst du mit deinem BZFII, oder BZFI/AZF da es das BZFII beinhaltet. Die LP ist Voraussetzung einer gültigen Lizenz, um fliegen zu dürfen. Das hat sich übrigens die ICAO ausgedacht und nicht eine nationale Behörde.
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Nicht ganz, da gibt es ein Missverständnis. Language proficiency hat nichts mit funken zu tun. Auf deutsch funken darfst du mit deinem BZFII, oder BZFI/AZF da es das BZFII beinhaltet. Die LP ist Voraussetzung einer gültigen Lizenz, um fliegen zu dürfen. Das hat sich übrigens die ICAO ausgedacht und nicht eine nationale Behörde.
Sorry, das stimmt so nicht. De fakto hat es sehr wohl etwas mit funken zu tun: es wird nämlich ein Readback von Funksprüchen aus einem Flug verlangt und der muß exakt so wiedergegeben werden wie er gesprochen worden ist. Man sollte sich auf jeden Fall den Funkspruch aufschreiben und exakt so zurücklesen.
Ich bin englisch Muttersprachler und habe das ganze nicht ernst genommen. Und genau wegen dem schlecht zurückgelesenen Funkspruch ein Level 5 kassiert (war zu faul mir alles aufzuschreiben). Also vorsicht!
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"es wird nämlich ein Readback von Funksprüchen aus einem Flug verlangt und der muß exakt so wiedergegeben werden wie er gesprochen worden ist." Aber nicht bei einer Level 4 oder 5 Prüfung. Den üblichen Ablauf einer Level 6 Prüfung kenne ich nicht. Die Bewertungsrichtlinien aber schon. Und da steht so etwas nicht drin. Oder ich habe da jetzt etwas ganz falsch verstanden.
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Oder ich habe da jetzt etwas ganz falsch verstanden.
Mit Sicherheit nicht. Aber die Dänen, bei denen ich das gemacht habe, haben die paar fehlende Details beim Readback zum Anlass genommen, mich als nicht-Muttersprachler einzustufen, weil laut Sprachforschung nicht-Muttersprachler schwierigkeiten haben, Details exakt wiederzugeben. Was vermutlich nicht miteinbezogen wurde ist die Tatsache, daß die allermeisten Menschen sich nicht mehr als 3 oder 4 Details merken können, ohne etwas aufzuschreiben.
Zumindest die ellenlange Startfreigabe bei dem Funkspruch in der Prüfung hätten die allermeisten Leute ohne etwas aufzuschreiben nicht genau zurücklesen können, auch auf deutsch nicht.
Sei's drum. Es hat einen schlappen Hunni gekostet, etwas mein Ego angekratzt aber ich habe 5 Jahre Ruhe, also passt's schon.
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Language proficiency hat nichts mit funken zu tun
Language Proficiency hat einen klaren Link zum Flugfunk. Es ist ja eben ausdrücklich ein Sprachnachweis in EN oder der im Funkverkehr benutzten Sprache erforderlich (FCL.055). Also englisch funken mit BZF 1, aber nur LP deutsch geht nicht...
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Was ich gesagt habe, ist doch kein Widerspruch zu Deinem Beispiel, beides ist richtig. Der Unterschied ist folgender: zum deutsch funken braucht man nur ein BZFII aber keine Lizenz. Also z.B. als Mitfliegender ohne Lizenz darf man funken, ohne LP. Wenn man aber als PIC funkt, braucht man ein BZF, eine Lizenz UND eine LP. Auf Englisch entsprechend. Bei der Beurteilung der LP geht es NIE um den standardisierten Sprechfunk sondern immer um die Kommunikationsfähigkeit außerhalb der Sprechgruppen. Ein PIC soll in der Lage sein, einen komplexen Sachverhalt verstehen und beschreiben zu können. Es wird bekanntlich das Hörverständnis geprüft und ein Gespräch geführt. Wenn bei einer Level 6 Prüfung eine Clearance zurück gelesen werden soll, halte ich das mindestens für fragwürdig. Aber das muss der Prüfer verantworten.
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Gut, dann habe ich Deinen Satz „language proficiency hat nichts mit Funken zu tun“ wohl falsch interpretiert…
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Ich habe es gerade noch zur Erklärung ergänzt...
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Jetzt sind wir beieinander…
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