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1. Oktober 2021: Von Peter Schirrmeister an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Was ich gesagt habe, ist doch kein Widerspruch zu Deinem Beispiel, beides ist richtig.
Der Unterschied ist folgender: zum deutsch funken braucht man nur ein BZFII aber keine Lizenz. Also z.B. als Mitfliegender ohne Lizenz darf man funken, ohne LP. Wenn man aber als PIC funkt, braucht man ein BZF, eine Lizenz UND eine LP. Auf Englisch entsprechend. Bei der Beurteilung der LP geht es NIE um den standardisierten Sprechfunk sondern immer um die Kommunikationsfähigkeit außerhalb der Sprechgruppen. Ein PIC soll in der Lage sein, einen komplexen Sachverhalt verstehen und beschreiben zu können. Es wird bekanntlich das Hörverständnis geprüft und ein Gespräch geführt. Wenn bei einer Level 6 Prüfung eine Clearance zurück gelesen werden soll, halte ich das mindestens für fragwürdig. Aber das muss der Prüfer verantworten.
1. Oktober 2021: Von Tobias Schnell an Peter Schirrmeister
Gut, dann habe ich Deinen Satz „language proficiency hat nichts mit Funken zu tun“ wohl falsch interpretiert…
1. Oktober 2021: Von Peter Schirrmeister an Tobias Schnell
Ich habe es gerade noch zur Erklärung ergänzt...
1. Oktober 2021: Von Tobias Schnell an Peter Schirrmeister
Jetzt sind wir beieinander…

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