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Luftrecht und Behörden | ZÜP  
21. September 2021: Von Jürgen Schmidt 

Guten Tag zusammen !

Eine kurze Frage: meine ZÜP ist seit ein paar Jahren (!) abgelaufen.

Habe ich größeren Ärger zu erwarten bei der Neu-Beantragung, da ich ohne gültige ZÜP geflogen bin ?

Ist es jemandem schon mal ähnlich gegangen ?

Vielen Dank für Euren Rat.

Viele Grüße, Jürgen

21. September 2021: Von Carmine B. an Jürgen Schmidt
Wie kann das erst nach mehreren Jahren auffallen? Eigentlich wird das Vorliegen der ZÜP doch bei der Auffrischungsschulung abgefragt.
Da hat ggf. Dein FI/CRI was verbockt.

Ich hatte mal eine knapp abgelaufene Überprüfung, das fiel beim Umzug der Lizenz zu einer anderen Luftfahrtbehörde auf.
Formal muss bei der Ausstellung einer Lizenz eine aktuelle ZÜP vorliegen. Die alte Landesluftfahrtbehoerde wollte dann mit Verweis auf Ablauf meine Lizenz einziehen. Mit einer freundlichen Frage nach der Rechtsgrundlage war dann aber schnell Ruhe.
21. September 2021: Von Bernhard Tenzler an Jürgen Schmidt

Bei der Auffrischungsschulung wird nur darauf hingewiesen, dass die ZÜP gültig sein muss. Das Berücksichtigen des Hinweises obliegt dem Piloten.

Mir ist ein Fall bekannt, wo das Nach/Neu beantragen kein Problem war. Ist aber sicher auch vom jeweiligen RP bzw. Sachbearbeiter abhängig.

letztendlich bleibt Dir ja kaum etwas übrig, als einfach einen neuen Antrag zu stellen.

21. September 2021: Von Sven Walter an Bernhard Tenzler
Ausflaggen?
21. September 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Jürgen Schmidt

Ein Kollege von mir hat aus anderen Gründen nach Österreich ausgeflaggt um die ZÜP zu umgehen. Der Aufwand ist relativ groß, viel Schreibkram. Letztendlich aber kein Hexenwerk

21. September 2021: Von Peter Thomas an Bernhard Tenzler

Die ZÜP beantragt man doch bei der Polizei, zumindest hier in Hessen. Das hat insofern nix mit dem RP zu tun

21. September 2021: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Peter Thomas

in Bayern definitiv nicht bei der Polizei sondern beim Luftamt

21. September 2021: Von Carmine B. an Bernhard Tenzler

Bei der Auffrischungsschulung wird nur darauf hingewiesen, dass die ZÜP gültig sein muss. Das Berücksichtigen des Hinweises obliegt dem Piloten.

Das stimmt natürlich. Jedoch könnte ein Hinweis einen selbst dazu führen, mal nachzuschauen, ob man noch innerhalb der Gültigkeit ist.

21. September 2021: Von Stefan Jaudas an Carmine B. Bewertung: +6.00 [6]

Und was schließen wir daraus?

Die ZÜP muss weg. Bringt nix außer Aufwand und Kosten, aber "Sicherheit".

Welche Partei hat sich nochmal als einzige unmissverständlich gegen die ZÜP ausgesprochen? Von wegen als mögliche Entscheidungshilfe für kommenden Sonntag.

21. September 2021: Von Udo R. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Ja welche denn? Ist es eine, die Versprechen auch einhält?

Zum Threadstarter: die ZÜP ist ein Verwaltungsakt, und wird ja ganz überwiegend von Airport-Mitarbeitern gebraucht. Wir (Privat)piloten sind da ja eher Nebengeschäft. Da kommt es sicherlich öfter mal vor, dass eine ZÜP abgelaufen ist. Einfach neu beantragen und gut ist.

21. September 2021: Von Juergen Baumgart an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

...war auch die einzige, die nicht per se jedermann als Partylöwe oder Stadionfuzzi betrachtet hat und deshalb gegen die schwachsinnige Ausgangsperre vorging. Redet ja schon niemand mehr davon, man hat ja gesehen, daß sich die Gebiete mit drastischen Ausgangssperren von denen mit wenig Beschränkungen letztendlich kaum unterschieden was Fallzahlen betraf. Und auf die Statistik. ob jetzt Hundebesitzer häufiger erkrankten (sie durften ja nachts raus) warte ich heute noch !

21. September 2021: Von Jens V. an Jürgen Schmidt

Ich hab mal eine Zeit ausgesetzt mit dem Fliegen und bei Beginn dann geschaut was fehlte um wieder fliegen zu können. ZÜP gehörte dazu.

Ich hab einfach die ZÜP beantragt und die dann recht zügig danach erhalten und das Geld überwiesen.

Niemand seitens Behörde hat da irgenwelche Fragen gestellt warum ich da 2 Jahre zwischen hatte...(hätte ich beantwortet, dass ich nicht geflogen bin)

Würde fast behaupten, da passiert nix, wenn du den Antrag abgibst und wartest.

(Seitens Behörde, ob dir der FI/CRI die Bestätigung für's Classrating gibt is was anderes)

21. September 2021: Von Olaf Musch an Jens V.

Das kann ich für uns so nicht bestätigen, dass nichts passiert.

Die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Niedersachsen (Wolfenbüttel) hat meiner Frau vor ein paar Monaten einen netten Brief geschrieben.

Sie hatte den PPL-A vor einigen Jahren "an den Nagel" gehängt, jetzt lief die ZÜP ab.

Im Schreiben der Behörde heißt es, dass man als Pilot auch bei Nichtnutzung der Lizenz zur regelmäßigen Beantragung der ZÜP verpflichtet sei. Wir haben das in dem Moment erst mal nicht hinterfragt, die ZÜP beantragt und ein paar Tage später war alles wieder "amtlich".

Da ich aber ebenfalls meinen PPL-H nicht mehr nutze, werde ich dieses Schreiben wohl in ein paar Jahren auch bekommen und dann sicher mal nachhaken.

Anyone else aus Niedersachsen mit ähnlichen Erfahrungen?

Schönen Gruß

Olaf

21. September 2021: Von Juergen Baumgart an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

...interessant... das impliziert ja, daß man mit jeglichem Erwerb einer Pilotenlizenz lebenslang "freiweillge" Überwachung beantragt...

Steht das wirklich so drin ?

Gilt dann bald auch, daß man bei Erwerb dann inmer lebenslang zum Fliegerarzt muß, auch wenn man keine Lizenz mehr nutzt ???

21. September 2021: Von Wolff E. an Juergen Baumgart
Interssant wird es dann, wenn man den PPL verfallen lässt und die ZÜP auch. Wird man dann eingesperrt für etwas, was man lizentechisch nicht mehr darf? Was macht jemand der sein Medical verloren hat? Soll ein Blinder dann trotzdem die ZÜP beantragen, weil er weiß, wie man fliegt?
21. September 2021: Von Jens V. an Olaf Musch

Spannend,war bei mir damals Niedersachsen Oldenburg

21. September 2021: Von T. Magin an Olaf Musch Bewertung: +3.00 [3]
„ Im Schreiben der Behörde heißt es, dass man als Pilot auch bei Nichtnutzung der Lizenz zur regelmäßigen Beantragung der ZÜP verpflichtet sei.“

Mal nach der Rechtsgrundlage gefragt?
22. September 2021: Von Peter Schneider an Stefan Jaudas

"Welche Partei hat sich nochmal als einzige..."

Die Gelbe.

Man kann auch 5 Jahre ohne ZÜP fliegen, sofern ein Antrag gestellt wurde. Man stellt vor Ablauf der "Gültigkeit" des nicht verbeschiedenen Antrags einen neuen Antrag - und gut ist. Die Story, die mir dazu bekannt wurde, hatte ich Jan Brill mal zur Veröffentlichung zugeschickt. Die zeigt, wie hirnrissig die ganze deutsche Sonder-Leier ist.

22. September 2021: Von Daniel Gebhardt an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Jo. Stellt sich aber die Frage, ist das immer noch so wo meine Lizenz ans LBA gegangen ist, züpt mich da immer noch das gute alte Luftamt Nordbayern wegen Wohnsitz?

22. September 2021: Von Joachim P. an Daniel Gebhardt Bewertung: +1.00 [1]
Ja
22. September 2021: Von Stefan Jaudas an Peter Schneider

Immer noch gut. Immer noch aktuell. Bald womöglich noch mehr:

6 Mark 50

28 Jahre alt ... und wie neu ... kei Angst, Walter, kein Angst ...

24. September 2021: Von Olaf Musch an T. Magin

Wie gesagt, wir hatten in diesem Moment wenig Zeit und Lust, den Weg zu gehen.

Aber wenn meine Erinnerung kommt, dann werde ich auf jeden Fall nachhaken.

Olaf


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