Liebe Leute!
Wir sind gerade dabei im Kundenauftrag eine PA46 aus England zu kaufen, welche sich auf dem G-Register befindet.
Normalerweise ist es im Leben ja so, dass es immer Ewigkeiten dauert, bis gewisse Abkommen geschlossen werden, aber wobei die Engländer nun sehr schnell gewesen sind, war damit, dass sie sich per 31.12.2020 auch von der EASA verabschiedet haben.
Mein Verständnis laut Recherche im Internet, Schriftverkehr mit dem LBA heute und diesem Link hier ist, dass es wohl heißt "Pech gehabt, du bist zu spät dran ab 1.1.2021".
https://www.lba.de/DE/Sonderthemen_Buehne/Brexit/Brexit_node.html
Das bedeutet, dass nun Umregistrieren von "G" auf "D" ein Import aus einem Drittland ist, wie z.B von "N" und man hierfür auch ein Export CofA nun auch benötigt.
Somit dann auch gleich die Frage, ob Avionik die nach Werksauslieferung nachträglich eingebaut wurde bei einem G Flieger, nun per Minor Change bzw. STC zugelassen werden muss, obwohl die Avionik ja schon mal EASA approved gewesen ist.
Last but not least, EASA Part 145 Betriebe (unsere gängigen Werften) und FAA Repair Stations dürfen ja unsere Maschinen warten, aber wer darf denn nun eine "G" Maschine angreifen? Ob hier von der "G" CAA auch eigene Zulassungen nun verteilt werden, so wie diese auch von z.B San Marino und Guernsey erhältlich sind!?
Steckt zufällig im Moment jemand in einer ähnlichen Situation bzw. hat schon ein besseres Feedback zu dieser Thematik erhalten?
Auf die Diskussion mit dem LBA freue ich mich jetzt schon.
Im Moment etwas in England zu erzielen aufgrund von Corona ist ja der reinste Horror.
Danke für euer Feedback.
LG
Alex