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IFR & ATC | IR(A) Revalidierung  
4. August 2018: Von Wolfgang Bardorf 

Hallo,

In FCL.625 steht:

(b) Revalidation.

(1) An IR shall be revalidated within the 3 months immediately preceding the expiry date of the rating.

(2) Applicants who fail to pass the relevant section of an IR proficiency check before the expiry date of the IR shall not exercise the IR privileges until they have passed the proficiency check.

Wenn jemand ein IR(A) hat, welches z.B. am 30.11.2018 abläuft, gibt es eine Möglichkeit, daß diese Person das IR(A) vor den 3 Monaten vor Ablauf des Ratings revalidiert, z.B. am 15.7.2018?

Ich frage deshalb, weil man ansonsten bei Erwerb des IR(A) "für immer" den Validerungszeitraum jedes Jahr festgesetzt hat. Wenn dies aus terminlichen Gründen keine guten 3 Monate sind (z.B. falls jemand in der Zukunft im außereuropäischen Ausland wohnt und jedes Jahr nur im Sommer nach Deutschland/Europa kommt), gibt es die Möglichkeit, diesen Validerungszeitraum zu ändern?

Wolfgang

4. August 2018: Von Willi Fundermann an Wolfgang Bardorf

Kein Problem. Den IR-Checkflug kann man - auch ohne besondere Begründung - zu jedem beliebigen früheren Zeitpunkt ablegen, auch außerhalb des drei-Monats Zeitraumes. In dem Beispielsfall: Checkflug schon am 15.07.2018 - bei Bestehen Verlängerung des IR bis zum 31.07.2019.

4. August 2018: Von Wolfgang Bardorf an Willi Fundermann

Danke für die schnelle Antwort!

Ausnahmsweise einmal pragmatisch...hatte Anderes befürchtet!

5. August 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Ist das neu? Ich hatte mir abgespeichert, dass genau das nicht geht...

5. August 2018: Von Karpa Lothar an Chris _____

Nein, ist schon seit einigen Jahren möglich

8. August 2018: Von Joachim P. an Wolfgang Bardorf

Bei mir hat mal die freundliche Kollegin vom LBA auf meinen Wunsch hin die Laufzeiten von zwei Ratings gekürzt um die Ablaufdaten zu harmonisieren. War kein Problem.

9. August 2018: Von Wolfgang Bardorf an Joachim P.

Danke für die Antworten. Da ich vorhabe, das IR auf eine dann vom LBA ausgestellte Lizenz nach bestandener Prüfung eintragen zu lassen, klingst das gut und pragmatisch. Wird dies auch in anderen Ländern so gehandhabt?


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